Störung der Totenruhe durch Teufels Asche
Manchmal hat man auch nach dem Tode keine Ruhe. Am Samstag wurde laut Bericht der Berliner Zeitung die Urne des Alt 68ers Fritz Teufel auf dem Friedhof ausgegraben und anschließend wurde die Asche auf dem Friedhof verstreut. Herr Teufel war Mitbegründer der Kommune 21. Da politische Motive nicht ausgeschlossen werden können, ermittelt der Staatsschutz z.b. wegen Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB. Hier heißt es: Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Diese Norm ist...