Aufgepasst in Spanien!
Eine aktuelle Entscheidung des EuGH gibt einen Einblick in eine sonderbare Regelung des spanischen Strafrechts. Gemäß Art. 48, 57 Abs. 2 Strafgesetzbuch Spanien ist bei bestimmten Straftaten gegen den jetzigen oder ehemaligen Ehegatten (…) zwingend das Verbot, sich für eine bestimmte Dauer dem Opfer zu nähern, als Nebenstrafe zu verhängen. Wer gegen diese Nebenstrafe verstößt, wird nach Art. 468 Abs. 2 Strafgesetzbuch Spanien mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr bestraft. In den (zur Entscheidung verbundenen Verfahren) vor dem EuGH wurden zwei Spanier wegen Misshandlungen im Familienbereich neben anderen Strafen zur Nebenstrafe verurteilt, sich für 16 bzw. 17...

