Kategorie: Urteil- und Entscheidungsbesprechung
Die Stadt Salzgitter ist nicht gerade bekannt für einen Tatort. Umso bekannter ist der Fall, den die Bundespolizisten Thorsten Falke (Wotan Wilke Möhring) und Katharina Lorenz (Petra Schmidt-Schaller) am 11. Oktober 2015 aufklären mussten. Er erzählt die Geschichte von Oury Jalloh, einem Asylbewerber aus Sierra Leone, der in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2005. Seine gerichtliche Aufklärung war ersichtlich schwierig. Erst im September 2014 erging das abschließende BGH-Urteil. Im Tatort haben die Polizisten den Verdacht, der afrikanische Asylbewerber sei ein Schleuser. Als sie ihn festnehmen wollen, leistet er erheblichen Widerstand gegen die Beamten....
Es ist eine weit verbreitete Annahme, man würde sich nicht wegen Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) strafbar machen, wenn man nur deutlich genug darauf hinweist, kein Ticket zu haben. Manche hängen sich dafür ein Schild um, andere tragen eine Mütze, auf der geschrieben steht „Ich fahre schwarz“. Diese Idee hatte auch ein Mann, der mit einem ICE der Deutschen Bahn schwarzgefahren ist. Sein Plan ging jedoch nicht auf. Das OLG Köln hat am 28. September 2015 (III-1 RVs 118/15) die Verurteilung wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB bestätigt. Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Mitarbeiter der Bahn den Schriftzug „Ich fahre...
Seit 2008 können auch sogenannte Posingbilder kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b StGB darstellen. Jedoch erfüllt nicht jedes Bild, auf dem ein Kind nackt in sexualbetonter Körperhaltung zu sehen ist, den Tatbestand des § 184b StGB. In einem Beschluss vom 03.12.2014 (4 StR 342/14) hat sich der BGH zu den Voraussetzungen für strafbare Posingbilder geäußert. Zuvor hatte das Landgericht Essen einen Mann wegen Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften gem. § 184b StGB verurteilt, weil er Bilder von einem siebenjährigen Kind in einem Planschbecken machte und später versendete. Auf den Bildern war auch das Geschlechtsteil des nackten Kindes vollständig zu sehen....
Der Strafbefehl soll der Justiz dazu dienen, leichte Kriminalität durch ein vereinfachtes Verfahren besser und schneller verurteilen zu können. Er ergeht schriftlich und ohne mündliche Verhandlung. Auf diese Weise sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Da aber auch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Fehler unterlaufen, sollte ein Strafbefehl keineswegs schicksalhaft hingenommen werden. Vielmehr rate ich meinen Mandanten immer wieder, auf einen Strafbefehl sofort zu reagieren und so schnell wie möglich Einspruch einzulegen. Gemäß § 410 Abs. 1 StPO gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der...
Jetzt ist auch die Justiz endgültig im Zeitalter der Mobiltelefone und der damit einhergehenden ständigen Erreichbarkeit angekommen. Diese ständige Erreichbarkeit birgt die Gefahr mangelnder Aufmerksamkeit. Schließlich kennt jeder die Situation, in der man im Kampf um die Aufmerksamkeit des Gegenübers mit dessen Mobiltelefon konkurrieren muss. Anders sollte das natürlich vor Gericht sein. Denn hier sollte man erwarten können, dass sich die erkennenden Richter und Richterinnen mit der Sache und nicht mit ihrem Handy befassen. Dass es manchmal anders ist, zeigte sich in einer Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Hier konzentrierte sich die beisitzende Richterin nicht etwa auf das...
Freunde von uns haben in ihrer Wohnung eine kleine Abstellkammer von gut 5 qm Größe mit einem kleinen Fenster. Wir nennen diesen Raum zärtlich „Erasmus-Kammer“, weil wir annehmen, dass man ihn angesichts des angespannten Berliner Wohnungsmarktes für einen nicht allzu schmalen Taler an Erasmus-Studenten vermieten könnte. Unsere Freunde machen das natürlich nicht, weil sie der Meinung sind, dass man auf gut 5 Quadratmetern nicht menschenwürdig leben kann. Die Berliner Justizverwaltung sah das bekanntlich bis vor kurzem anders. Es bedurfte daher einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs um festzustellen, dass die mehrmonatige Unterbringung in einer Einzelzelle von 5,25 qm ohne abgetrennte Toilette...
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das dürfte wohl keinem von uns neu sein. Beim Lesen einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln bekommt dieses Sprichwort allerdings eine ganz andere Dimension. Denn bei einer andauernden Untersuchungshaft von etwa 5 Jahren und 9 Monaten kann von einem langsamen Mahlen der Justizmühlen keine Rede mehr sein. Vielmehr drängt sich hier nur noch der Begriff der überlangen Verfahrensdauer auf. Glücklicherweise hat das OLG Köln nun Gerechtigkeit walten lassen und den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Das Verfahren begann für den Angeklagten am 05.08.2009, als er von der...