Kategorie: Strafprozessrecht

Der Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte rechtfertigt keine Speicherung des DNA-Profils

Die DNA-Analyse-Datei ist eine Datenbank, in der DNA-Profile gespeichert werden. Sie soll dazu beitragen, Straftaten aufklären und Wiederholungstäter überführen zu können. In die Datei können DNA-Profile auf zwei unterschiedlichen Wegen gelangen: entweder sie werden an einem Tatort gefunden oder dem Beschuldigten in einem Strafverfahren mittels Speichel- oder Blutprobe entnommen und gespeichert. Wenn sich die eigene DNA erstmal in der DNA-Analyse-Datei befindet, gelingt es nur in Ausnahmefällen, ihre Löschung vor den gesetzlichen Fristen zu erreichen. Denn Polizei und Landeskriminalämter haben ein großes Interesse an einer möglichst umfangreichen und langen Speicherung von DNA-Profilen. Dennoch müssen DNA-Daten gelöscht, wenn diese rechtswidrig erlangt worden...

Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt unverzügliche Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls

Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führt das OLG aus, dass die Erstellung eines kompletten Hauptverhandlungsprotokolls im unmittelbaren Anschluss an die Hauptverhandlung und damit parallel zur Erstellung der Urteilsgründe zu erfolgen habe.

Der ausgewählte Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger zu beauftragen. Notwendig ist die Mitwirkung eines Verteidigers aber nur in ganz besonderen Fällen, etwa wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. In diesen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Wenn der Strafverteidiger nicht erreichbar ist

Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.

Eine Diensthandlung kann auch ohne Belehrung rechtmäßig sein, wenn der Betroffene die Belehrung durch Flucht vereitelt

Unterbleibt die Belehrung, sind die entsprechenden Diensthandlungen in der Regel rechtswidrig. Ausnahmsweise kann eine Belehrung jedoch zunächst entbehrlich sein, wenn in der konkreten Festnahmesituation überhaupt keine Möglichkeit zu einer förmlichen Belehrung besteht und eine solche faktisch nicht durchgeführt werden kann, ohne die beabsichtigte Identitätsfeststellung zu gefährden.

Zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Ladendiebstahls

Haftgründe spielen sowohl in der Examensklausur als auch in der Praxis der Strafverteidigung eine große Rolle. Unangefochtener Spitzenreiter ist der Haftgrund der Fluchtgefahr. Umso schöner ist es, dass wir zur Abwechslung über eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken berichten können, in welchem sich das Gericht ausführlich mit dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr und seinen Voraussetzungen befasst. Auch die Anlasstat könnte nicht praxisrelevanter sein. Denn in der Entscheidung geht es um den Erlass eines Haftbefehls bei dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahl in einem Kaufhaus.

Wenn vergessen wird, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen

In der Praxis passiert es selten, dass das Gericht gänzlich vergisst, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen. Was allerdings immer wieder vorkommt ist, dass dem Angeklagten das letzte Wort erteilt wird und das Gericht im Anschluss noch einmal in die Verhandlung eintritt, ohne dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu erteilen.