Kategorie: Strafprozessrecht

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich? Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist in den 1980er Jahren entstanden und stellt ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung dar, bei dem es vor allem um die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen einem Straftäter und einem Tatopfer geht. Die Tat soll gemeinsam aufgearbeitet werden und wenn möglich eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden werden. Grundvoraussetzung ist die freiwillige Teilnahme beider Parteien. Es kommt nicht nur eine materielle Schadenswiedergutmachung (z.B. Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld), sondern auch ein ideeller Ausgleich von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen (z.B. durch eine Entschuldigung) und Bereitschaft zu einem derartigen...

Wurde eine Wohnung wegen der Suche nach Drogen bei Gefahr im Verzug durchsucht, bedarf deren erneute Durchsuchung einer neuen Anordnung

Hausdurchsuchungen werden häufig wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Dabei suchen die Polizeibeamten einerseits nach den Drogen selbst, beispielsweise nach Marihuana oder Kokain, oder aber auch nach Utensilien, die mit dem Drogenkonsum bzw. dem Drogenhandel zusammenhängen, z.B. Feinwaagen. Es wird zudem auch nach Handys gesucht, die aufgrund von Kontaktnummern oder Chat-Verläufen Aufschluss über den Erwerb oder den Handel mit Drogen geben können. Solche Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden. Liegt Gefahr im Verzug vor dürfen Durchsuchungen aber auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden, § 105 StPO. Unter dem Begriff „Gefahr im...

Kein Recht auf Akteneinsicht bei offenem Haftbefehl?

Für die Vorbereitung und Gestaltung der bestmöglichen Strafverteidigung ist die Einsicht in die Ermittlungsakten geradezu unerlässlich. Daher wird sich ein Verteidiger stets möglichst früh um eine Akteneinsicht bemühen. Das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht ergibt sich maßgeblich aus § 147 StPO. Aus Absatz 2 ergibt sich aber auch, dass dem Verteidiger vor dem Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile versagt werden kann, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Eine solche Gefährdung kann unter Umständen eintreten, wenn durch die Gewährung der Akteneinsicht Informationen über die bereits durchgeführten oder noch geplanten Ermittlungsmaßnahmen in irgendeiner Weise an...

Der Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte rechtfertigt keine Speicherung des DNA-Profils

Die DNA-Analyse-Datei ist eine Datenbank, in der DNA-Profile gespeichert werden. Sie soll dazu beitragen, Straftaten aufklären und Wiederholungstäter überführen zu können. In die Datei können DNA-Profile auf zwei unterschiedlichen Wegen gelangen: entweder sie werden an einem Tatort gefunden oder dem Beschuldigten in einem Strafverfahren mittels Speichel- oder Blutprobe entnommen und gespeichert. Wenn sich die eigene DNA erstmal in der DNA-Analyse-Datei befindet, gelingt es nur in Ausnahmefällen, ihre Löschung vor den gesetzlichen Fristen zu erreichen. Denn Polizei und Landeskriminalämter haben ein großes Interesse an einer möglichst umfangreichen und langen Speicherung von DNA-Profilen. Dennoch müssen DNA-Daten gelöscht, wenn diese rechtswidrig erlangt worden...

Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt unverzügliche Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls

Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führt das OLG aus, dass die Erstellung eines kompletten Hauptverhandlungsprotokolls im unmittelbaren Anschluss an die Hauptverhandlung und damit parallel zur Erstellung der Urteilsgründe zu erfolgen habe.

Der ausgewählte Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger zu beauftragen. Notwendig ist die Mitwirkung eines Verteidigers aber nur in ganz besonderen Fällen, etwa wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. In diesen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Wenn der Strafverteidiger nicht erreichbar ist

Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.