Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht
Die Notwehr führt grundsätzlich zum Wegfall des Unrechts. Wer im Rahmen der Notwehr handelt, ist folglich nicht strafbar. Dies regelt § 32 StGB; ist eine Tat die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig. Mit den Begriffen des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs wird die sogenannte Notwehrlage beschrieben. Diese muss zum Zeitpunkt der Tat vorliegen. Hierzu muss die Verletzung rechtlich geschützter Interessen eines Menschen drohen. Zu diesen Interessen gehören etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum oder die Freiheit. Die Verletzung muss zudem unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Der...
Das Notwehrrecht gehört zum absoluten Pflichtstoff im ersten und zweiten Staatsexamen. Wer die Notwehr nicht prüfen kann und die wichtigsten Probleme nicht kennt bzw. erst nachlesen muss, verliert wertvolle Punkte. In unserer wöchentlichen Definitionsreihe wiederholen wir deshalb heute den Begriff der Gegenwärtigkeit des Angriffs. Eine Notwehrlage erfordert stets einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Dementsprechend heißt es in § 32 Abs. 2 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Definition: Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch andauert. Der Angriff bleibt gegenwärtig, wenn die Gefahr...
In eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB kann man unter Umständen einwilligen. So ist bei einem ärztlichen Eingriff der objektive Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB zunächst regelmäßig erfüllt. In § 223 StGB heißt es nämlich, dass derjenige bestraft wird, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Erst die ausdrückliche, stillschweigende, tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung eines Patienten rechtfertigt in der Regel den Eingriff und hat die Straflosigkeit des Arztes zur Folge. Auch in Sportwettkämpfen, insbesondere Kampfsportarten, werden den Teilnehmern nicht selten erhebliche Schmerzen durch ihre Gegner zugefügt, welche tatbestandlich als Körperverletzung zu werten...
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit seinem Beschluss vom 07. Mai 2019 – 1 OLG 2 Ss 12/19 – noch einmal klargestellt und das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz aufgehoben. Dabei schien die Verurteilung des Angeklagten wegen einer falschen Verdächtigung auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar.
Eben dieser Fall schien von § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst zu sein. Entsprechend wertete das Landgericht die Tat als besonders schwere Brandstiftung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Im Revisionsverfahren wies der Generalbundesanwalt jedoch auf einen wichtigen Umstand hin, den das Landgericht außer Acht gelassen hatte.
Der Tatbestand der Hehlerei wird immer dann relevant, wenn man eine durch Diebstahl oder Raub entwendete Sache ankauft. So etwa, wenn man ein gestohlenes Smartphone ankauft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Dabei stellt die Tatbestandsvariante des Ankaufens lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens dar. Was genau man unter das Sich-Verschaffen im Rahmen der Hehlerei gemäß § 259 StGB versteht, wollen wir im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung erklären. § 259 StGB lautet: Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie...
Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dies regelt der Tatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Unstreitig liegt eine sexuelle Nötigung in Konstellationen vor, in denen der betroffenen Person mit erheblicher körperlicher Gewalt gedroht wird. Auch die Drohung mit einer Vergewaltigung kann ein Nötigungsmittel darstellen. In der jüngeren Rechtsprechung hatte es zudem Fälle gegeben, in denen man mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht hatte und die Betroffenen so zur Vornahme von sexuellen...