Kategorie: Gastbeitrag

Veraltetes Schulwissen

Im Sozialkundeunterricht hieß es früher noch, die Information der Bevölkerung sei die vornehmliche Aufgabe der (Massen-)Medien. Dennoch sah sich gestern (nicht nur) die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. genötigt, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, die wir hier im Wortlaut wiedergeben wollen. Am 24. April 2011 hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße erlassen, diesen Haftbefehl jedoch zugleich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung des Ermittlungsrichters ist in den Medien überwiegend auf Ablehnung gestoßen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. merkt hierzu Folgendes an: Die Anordnung und...

Was passiert, wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint – Teil 1

Ein Gastbeitrag von Nika Telysheva, Jurastudentin an der Freien Universität Berlin Mit dem Strafverteidiger Steffen Dietrich war ich kürzlich während meines Praktikums bei einer interessanten Verhandlung, die mit mehreren Unterbrechungen fast 6 Stunden gedauert hat und trotzdem nicht zu Ende geführt werden konnte. Das Problem bestand darin, dass der Angeklagte wegen Krankheit zur Verhandlung nicht erschienen ist. Die Verhandlung wurde mehrmals unterbrochen und der Richter hat sich ständig in das Hinterzimmer entfernt um mit verschiedenen Ärzten zu telefonieren. Er wollte herausfinden, ob der Angeklagte wirklich krank gewesen war und ob er deshalb zur Verhandlung nicht kommen konnte. Es wurde sogar...

Eine Frage der Einstellung – Moabiter Landrecht auf dem Prüfstand

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Gregor Zillich: Wo sind wir hier? – vor dem AG Tiergarten – Unschuldiger Jugendlicher wird rechtswidrig nicht freigesprochen Heute fand die Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter beim Amtsgericht Tiergarten gegen meinen Mandanten statt. Dem – unschuldigen – 15-jährigen Schüler war immerhin vorgeworfen worden, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Andere Schüler sollten gehört haben, dass mein Mandant es womöglich gewesen sein sollte, der innerhalb der fünfminütigen Unterrichtspause Pfefferspray im Klassenzimmer versprüht hätte. Die Lehrerin kam in den Klassenraum zurück und hatte zweimal gehustet, alle anderen in der Klasse fanden es lustig; keiner war es gewesen, keiner wusste...

Stirb (jetzt nicht mehr) langsam!

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Studentin der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin Grundsätzlich stellt jede Lebensverkürzung eines anderen ein strafbares Unrecht gemäß §§ 211 ff. StGB dar, wofür die Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre beträgt. Falls die Lebensverkürzung infolge eines ausdrücklichen und ernstlichen Verlangen des Getöteten zur Tötung veranlasst wurde, greift die Privilegierungsvorschrift des § 216 StGB ein, nach welcher auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen ist. Aufgrund der medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte besteht jedoch die Möglichkeit, das Leben unheilbar kranker und schwer leidender Menschen zu verlängern. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit...

Elisabeth Weckbach

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! – Teil 2

ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Dieser Beitrag erscheint in zwei Teilen: zu Teil 1 zu 2.) Es ist strittig, ob bei der fakultativen Anrechnung die Reststrafe des Verurteilten, nachdem die Strafe zu zwei Dritteln auf seine bereits abgeschlossene Therapiezeit angerechnet wurde, zur Bewährung ausgesetzt wird oder in Haft zu verbringen ist. Das OLG Düsseldorf hat am 06. November 1991 (4a Ws 291/91; NstZ 1992,244) auf die Beschwerde des Verurteilten hin die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung herbeigeführt, nachdem die Strafkammer lediglich die Therapie, die vor Rechtskraft des Urteils...

Elisabeth Weckbach

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! – Teil 1

ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Ein Verteidiger muss sich sehr genau damit auskennen, welche Möglichkeiten für seinen betäubungsmittelabhängigen, therapiebereiten Mandanten bestehen. Regelmäßig bietet sich z.B. an, dass der Mandant statt der Haftstrafe eine Therapie absolviert. (Therapie statt Strafe). Diese Möglichkeit regelt das Gesetz in den §§ 35 ff. BtmG. Nach § 35 BtmG ist die Zurückstellung der Strafvollstreckung möglich. Dies bedeutet, dass die Vollstreckung der Haftstrafe aufgeschoben wird. § 36 BtmG sieht vor, dass ein bestimmter Zeitraum der absoliverten Drogentherapie auf die verhängte Strafe angerechnet wird. Der verbleibende Strafrest muss dann nicht mehr in...

Die Auswahl des Pflichtverteidigers oder: Auf den Richter kommt es an

ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Das deutsche Strafprozessrecht gibt jedem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen sog. Pflichtverteidiger – insb. dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders kompliziert ist. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt das Gericht dem Angeklagten einen Verteidiger. Dessen Honorar wird aus der Staats- bzw. Landeskasse bestritten; er kostet den Angeklagten zunächst also nichts. Das ändert sich jedoch, wenn der Angeklagte – trotz Vertretung durch den Pflichtverteidiger – verurteilt wird. Dann holt sich der Staat das verauslagte Verteidigungshonorar...