Kategorie: Beste Unterhaltung
Eines der Ziele der Verteidigung ist es, nach Abschluss des Verfahrens einen zufriedenen Mandanten zu haben. Natürlich freue ich mich aber als Rechtsanwalt auch, wenn meine Gebühren bezahlt werden. Wenn aber die Zufriedenheit des Mandanten in der Zahlung meiner Gebühren zum Ausdruck gebracht wird, ist es besonders schön. Ein Mandant, den ich wegen eines Ladendiebstahls verteidigt hatte, hinterließ in der Überweisung nachfolgenden Buchungstext. Buchungstext GUTSCHRIFT Stornomerkmal Nein Verwendungszweck Happy End 🙂 Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Der Merkur-Online berichtet, dass im oberbayerischen Jesenwang möglicherweise sechs Bienenvölker gestohlen worden sind. Im vergangenen Winter seien viele Bienenvölker in der Region verendet, zum Teil auch wegen Krankheiten oder Milben. Nun besteht der Verdacht, dass sich Imker bei ihren Konkurrenten bedient haben, um den eigenen Verlust auszugleichen. Aber kann man Bienen überhaupt stehlen im Sinne des § 242 StGB? Dort heißt es nämlich, dass mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Taugliches Tatobjekt beim Diebstahl sind also offensichtlich...
Einer ungewöhnlichen Logik fiel ein ehemaliger hochrangiger Jurist des IS, Richter IS Abu Jaafar al-Hattab, laut einem Bericht auf Spiegel Online zum Opfer. Abu Jaafar al-Hattab soll das muslimische Konzept des sog. „Takfir“ zu intensiv angewandt haben. Takfir erlaubt es einem islamischen Gelehrten, andere Muslime zu Ungläubigen (Kafir) zu erklären. Das ist für den Betroffenen insofern problematisch, als auf der Abkehr vom Islam in einigen Ländern die Todesstrafe steht. Praktischerweise u.a. in jenen, in denen Takfir anerkannt und praktiziert wird. Das sind keinesfalls alle muslimischen Staaten – Takfir ist nämlich – wie so viele Rechtsinstitute – sehr umstritten. Die Al-Azhar-Universität...
Die Verweigerung der Annahme der Zahlungsauflage von Edathy durch den Deutschen Kinderschutzbund Niedersachsen ist Heuchelei.
Der Mandant rief am Sonntag in der Kanzlei an. Nach Besprechung seiner Angelegenheit verabschiedete er sich mit den Worten: Sie wissen aber schon, dass heute Sonntag ist?
via 9gag.com Immerhin: Er hatte bereits 5 Kinder. Kleines Quiz: Wie hat sich Feng strafbar gemacht?
Alexandra Braun verteidigt lieber die Schuldigen. Unschuldige sind ihr ein Graus: So ein richtig ordentlich Schuldiger, der gerade beim 15. Bruch geschnappt wurde, ist mir viel lieber. Er weiß, wie es läuft. Klappe halten, auf Akte warten, das Beste hoffen. Mal lässt sich ein Vorwurf nicht beweisen und es gibt einen Freispruch, mal ist das Urteil zu hart, mal zu milde. Passt irgendwie und der Strafverteidiger wird schon gute Arbeit leisten und das Beste rausholen. Den ganzen – auch sonst lesenswerten – Artikel gibt es hier.