Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Träger: Zitieren 2.0

Es mag ein wenig off-topic erscheinen, aber uns flatterte gestern der schmale Band Zitieren 2.0 von Thomas Träger ins Haus mit der Bitte um eine kurze Besprechung. Wir haben ein wenig überlegt, ob das Buch ins Blog passt, weil es sich nun so gar nicht um das Strafrecht dreht – Träger lehrt Organisation und Personalwesen an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Andererseits kamen uns die vielen vielen Jura-Studenten in den Sinn, die während der Vorlesung (jawohl, wir sehen uns die Zugriffsstatistiken an!) bereits an ihre Hausarbeiten denken. Und dort gibt es zwischen all den Kommentaren, Aufsätzen , Gerichtsentscheidungen und Lehrbüchern, deren korrekte...

Durchgeknallt und geisteskrank – Schmähungen und Meinungsfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Kampf um das Recht geht es nicht immer kuschelig zu – ganz im Gegenteil. Der Kampf ist oftmals lang, zäh, ungemütlich und nicht selten wird er persönlich. Diese Erfahrung musste auch eine Staatsanwältin in Berlin machen, die von einem Strafverteidiger als „durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche und geisteskranke Staatsanwältin“ bezeichnet wurde. Der Strafverteidiger äußerte sich in einem Telefongespräch mit einem Journalisten derart über die Staatsanwältin, die für seinen Mandanten zuvor einen Haftbefehl beantragt hatte. Der Fall ging nicht nur durch die Medien, sondern auch durch alle Instanzen und landete sogar beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das nun eine interessante und bedeutende Entscheidung...

Und wenn das alles gar nichts bringt?

Eine Besprechung des Buches Internationaler Strafgerichtshof und Verbrechensprävention von Jan Holling Strafverfahren kosten Geld, Strafverfahren vor internationalen Gerichten kosten besonders viel Geld. Einen zweistelligen Millionenbetrag, um genau zu sein. Pro Verurteiltem. Aber die Nationalstaaten geben dieses Geld gern aus, immerhin versprechen sie sich für die Zukunft vor allem eine Reduzierung von Makrodelinquenz, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Das Geld scheint also gut angelegt zu sein. Jan Holling hat hieran jedoch Zweifel und geht diesen in seiner Dissertation nach. Das Buch besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird die Entwicklung des Völkerstrafrechts nachvollzogen. Holling beginnt hierbei nicht...

BGH spricht Klartext – Beweisverwertungsverbot bei schwerem Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) ein Beweisverwertungsverbot angenommen hat, weil die Polizei sich vor einer Durchsuchung keine richterliche Anordnung eingeholt hat, sind rar gesät. Es kam doch eher das Gefühl auf, der BGH versuche sich mit unzähligen Abwägungstheorien und hypothetischen Ersatzeingriffen um ein Beweisverwertungsverbot zu drücken. Dieses Mal aber haben wir unsere Rechnung ohne den zweiten Senat gemacht, der in seinem Beschluss 21. April 2016 – 2 StR 394/15 Klartext gesprochen und ein Beweisverwertungsverbot wegen Umgehung des Richtervorbehalts angenommen hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Durchsuchung des Autos des Angeklagten, für den die Polizei sich keine richterliche Anordnung...

Gute Neuigkeiten für Pflichtverteidiger: Keine Rücknahme der Verteidigerbestellung, wenn sich die Beurteilung ihrer Notwendigkeit nachträglich ändert

Als Strafverteidiger weiß man, dass eine gute Verteidigung den Gang des Verfahrens ganz erheblich beeinflussen kann und in jedem Fall unerlässlich ist. Der Gesetzgeber sieht die Verteidigung jedoch nicht in jeder Situation als notwendig an. Vielmehr hat er in § 140 StPO Fallgruppen normiert, in denen eine Verteidigung notwendig und ein Pflichtverteidiger, wenn der Angeklagte selbst keinen Wahlverteidiger benennt, vom Gericht bestellt werden muss. Ist die Verteidigerbestellung erst einmal vorgenommen, so kann sie nicht ohne weiteres wieder zurückgenommen werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Bonn vom 22.01.2016 – 21 Qs-660 Js 405/14-72/15 auch dann, wenn sich...

Kein Rückschluss von der Klingenlänge eines Messers auf das Bewusstsein des Beisichführens beim Diebstahl

Der Diebstahl mit Waffen wird nach § 244 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Im Gegensatz zum „einfachen“ Diebstahl, der in § 242 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt ist, ist diese Strafandrohung beachtlich, vor allem weil für den Angeklagten in jedem Fall eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Gerechtfertigt wird diese hohe Strafandrohung vor allem mit dem vermeintlich erhöhten Unrecht und der Gefährlichkeit des Beisichführens von Waffen und gefährlichen Werkzeugen bei Diebstählen. Dass diese Gründe jedoch nicht immer greifen, auch wenn der Täter einen gefährlichen...