Und wenn das alles gar nichts bringt?

Eine Besprechung des Buches Internationaler Strafgerichtshof und Verbrechensprävention von Jan Holling

Strafverfahren kosten Geld, Strafverfahren vor internationalen Gerichten kosten besonders viel Geld. Einen zweistelligen Millionenbetrag, um genau zu sein. Pro Verurteiltem.

Aber die Nationalstaaten geben dieses Geld gern aus, immerhin versprechen sie sich für die Zukunft vor allem eine Reduzierung von Makrodelinquenz, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Das Geld scheint also gut angelegt zu sein. Jan Holling hat hieran jedoch Zweifel und geht diesen in seiner Dissertation nach.

Das Buch besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird die Entwicklung des Völkerstrafrechts nachvollzogen. Holling beginnt hierbei nicht wie gewöhnlich mit den Genfer Konventionen und den Nürnberger Prozessen, sondern unter Verweis auf die Studie über Abolitionsgerichte von Martinez (2012) bereits im frühen 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit richteten zahlreiche Staaten aufgrund von bilateralen Vereinbarungen mit Großbritannien sog. Mixed Courts of Justice ein, vor denen Verfahren über den illegalen Sklavenhandel behandelt worden waren. Zwar konnten die Gerichte keine Kriminalstrafen verhängen, immerhin aber die Schiffe enteignen und die Sklaven befreien. Die Sklavenhändler reagierten hierauf mit dem Einsatz kleinerer Schiffe (deren Verlust zu verschmerzen war) oder gaben ihre Tätigkeit ganz auf – eine erste generalpräventive Folge der internationalen Menschenrechtsbewegung. So ähnlich liest sich auch der Rest des ersten Abschnitts: Immer mehr internationale Strafgerichte (ad hoc-Tribunale und der ständige IStGH), immer mehr Ressourcen, mehr materielles Strafrecht, mehr Verfahren und mehr Verurteilungen. Eine Erfolgsgeschichte?

Eher nicht. Denn Holling stellt im zweiten Teil zahlreiche spieltheoretische und empirische Studien vor, die die generalpräventiven Auswirkungen internationaler Strafrechtspflege untersuchen, letztlich aber zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen. Vielmehr sprächen die Daten dafür dass Tribunale allenfalls im Zusammenhang mit Wahrheitskommissionen und auch Amnestien geeignet sind, die betroffenen Regionen dauerhaft zu befrieden.
Wo es keine belastbaren Studienergebnisse gibt, ist die Theorie gefragt, die Grundlage für neue Untersuchungen zu legen. Daher stellt Holling im letzten Teil die Argumente der Literatur für und gegen eine generalpräventive Wirkung des Völkerstrafrechts zusammen und überlässt es dem Leser, selbst zu urteilen, welche ihm plausibler erscheinen.

Die Leser des Blogs wissen, dass wir uns hier über jeden Text freuen, der sozialwissenschaftliche Forschung der Rechtswissenschaft zugänglich macht. Eine eigene empirisch-analytische Studie ist im Falle des Buches Interantionaler Strafgerichtshof und Verbrechensprävention dabei leider nicht herausgekommen. Aber immerhin eine wichtige Vorarbeit für nachfolgende Doktorandengenerationen.

Zusammenfassend sei dieses Buch neben den Völkerstrafrechtlern vor allem zwei Zielgruppen ans Herz gelegt. Zum einen Studierenden im Bereich der IB/(Rechts-)Geschichte, die einen konzentrierten, gut lesbaren Text über die Entwicklung des Völkerstrafrechts suchen (Teil 1) und zum anderen jenen, die an der Schwelle zwischen Rechts- und Saozialwissenschaften forschen wollen, denn das Buch vermittelt einen guten, plastisch beschriebenen Eindruck darüber, was man alles machen kann (Teil 2).

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Jan Holling: Internationaler Strafgerichtshof und Verbrechensprävention. Eine Analyse der Auswirkungen globaler Strafrechtspflege auf die Bekämpfung von Makrokriminalität, LIT, Berlin 2016, 34,90 €

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