Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

BGH zur Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei bewusster Täuschung des Beschuldigten über die Beweislage

Examenskandidaten aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung veröffentlicht, die definitiv in einer der nächsten Examenskampagnen abgefragt wird. Denn die Entscheidung betrifft einen strafprozessualen Klassiker – die Abgrenzung zwischen kriminalistischer List und Täuschung im Rahmen der durch § 136a StPO verbotenen Vernehmungsmethoden. Der Angeklagte musste sich wegen Mordes vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin brutal getötet zu haben, indem er ihr mit einem schweren Gegenstand mindestens neun Mal wuchtig auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend vier Schnittverletzungen am Hals zugefügt haben soll, die zur Öffnung des Kehlkopfs führten. Die Geschädigte starb infolge des Verblutens....

Der Begriff der Täuschung im Rahmen der verbotenen Vernehmungsmethoden des § 136a StPO

Heute widmen wir uns einer Definition, die zumindest im zweiten Examen im Schlaf beherrscht werden sollte. Denn die Fallgruppen der verbotenen Vernehmungsmethoden des § 136a StPO spielen in so gut wie jeder strafrechtlichen Klausur eine Rolle. Erklärt wird der wohl am häufigsten behandelte Begriff der Täuschung. Der Wortlaut des § 136a Abs. 1 S. 1 StPO lautet wie folgt: Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Definition: Täuschung ist die bewusste Einwirkung auf das Vorstellungsbild des...

Eisenberg – Jugendgerichtsgesetz in 19. Auflage erschienen

Seit nunmehr 35 Jahren erläutert Prof. Ulrich Eisenberg in seinem in der Reihe „Beck’sche Kurz-Kommentare“ erscheinenden einbändigen Kommentar das Jugendgerichtsgesetz. Regelmäßig wie die Schläge eines Ruderers auf dem Rummelsburger See veröffentlicht er eine neue Auflage und hält so Niveau und Aktualität auf einem unbestritten hohen Stand. Soeben ist die 19. Auflage erschienen. Die bewährte Grundkonzeption ist natürlich erhalten geblieben: eine sehr gute Einleitung zur Einführung in das Jugendstrafrecht, eine gute Mischung aus Gesetzesdogmatik und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen, eine hinreichend ausführliche Auseinandersetzung auch mit von der sog. herrschenden Meinung abweichenden Auffassungen, die Berücksichtigung und Erläuterung auch der etwas unübersichtlichen landesrechtlichen Regelungen zum...

Die Nebenklage in Kurzfassung

Kürzlich erreichte uns via Strafrechtsblogger auf Facebook folgende Anfrage: Hallo Strafrechtsblogger, ich habe mal eine Frage zum Strafrecht. Ich wollte gerne wissen, was die Nebenklage für eine Bedeutung hat bzw. welche Vor- und Nachteile es gibt, wenn man als Opfer (auch Zeuge), Nebenkläger wird? Gibt es da Besonderheiten? Gruß, eine Leserin Das lässt sich fix beantworten: Das Institut der Nebenklage bietet Privatpersonen die Möglichkeit, sich einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Klage anzuschließen. Der Nebenkläger ist in der Hauptverhandlung – im Gegensatz zum Zeugen – ein echter Verfahrensbeteiligter. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Rechten. Das wichtigste dürfte das Anwesenheitsrecht...

Und die Richter sind doch nicht alle überlastet: Joachim Wagner über das „Ende der Wahrheitssuche“ an deutschen Gerichten

Joachim Wagner, promovierter Jurist und bekannter Journalist, hat fast 200 Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte dazu befragt, weshalb sich in der Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten immer mehr die einvernehmliche Konfliktlösung durchsetzt. Deren Antworten stellt er, ergänzt um die Auswertung zahlreicher Erledigungsstatistiken, in seinem neuen Buch „Ende der Wahrheitssuche, Justiz zwischen Macht und Ohnmacht“ zusammen, das soeben im Beck-Verlag erschienen ist. Das Buch beginnt mit einer Fremdbeschreibung der Richter: Sie seien äußerst privilegierte Akademiker, die – ausreichend versorgt und mit zahlreichen Freiheiten ausgestattet – eigentlich keinen Grund zur Klage haben sollten. Vor allem aber sind sie die einzigen Staatsdiener, die sich dem...

Straßenverkehrsdelikte: Kein öffentlicher Straßenverkehr bei einem Betriebsgelände, das allein dem Warenverkehr dient

Die Straßenverkehrsdelikte, wie etwa der gefährliche Eingriff (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und die Unfallflucht (§ 142 StGB), haben eines gemeinsam: sie setzen ein Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Was zum Straßenverkehr gehört, ist ja allseits bekannt – wie man zumindest als Laie meinen würde. Aber in der Rechtsprechung gibt es immer wieder Entscheidungen, in denen der Begriff des Straßenverkehrs im Mittelpunkt steht, was ein aktueller Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 25. Oktober 2016 – 2 Qs 71/16 – zeigt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142...

Das komplette Wirtschafts- und Steuerstrafrecht kommentiert: Graf / Jäger / Wittig in 2. Auflage erschienen

Kürzlich holte ich eine neue Bücherlieferung beim Nachbarn ab. „Ganz schön schwer“, meinte dieser, als er mir das Paket übergab. Das kann man wohl sagen. Im Paket: die zweite Auflage des einbändigen Kommentars zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, erschienen in der Reihe Beck’sche Kurz-Kommentare. Angesichts 3.532 dünn bedruckter Seiten mag der Leser vielleicht den üblichen Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Reihentitel und Werk erwarten. So richtig zündet der Witz in diesem Fall aber nicht. Die Kommentierung ist tatsächlich kurz. Umfangreich wird der Band vor allem durch die ungeheure Zahl an kommentierten Paragraphen, weil die Herausgeber ein sehr weites Verständnis vom Wirtschaftsstrafrecht...