Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Begriff der Vermögensverfügung beim Betrug § 263 StGB

Leider lassen sich nicht immer alle Tatbestandsmerkmale dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen. Eines der wohl prominentesten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale ist die Vermögensverfügung beim Betrug. Was man sich unter einer solchen vorstellen kann, ist im Einzelnen sehr komplex. Deshalb wollen wir heute lediglich die Definition wiederholen und das ein oder andere Schlagwort zur eigenständigen Wiederholung fallen lassen. Zur Erinnerung erst einmal der Wortlaut des § 263 Abs. 1 StGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum...

Drogenhandel im Görlitzer Park

Wer schon einmal in die Nähe des Görlitzer Parks in Berlin Kreuzberg gekommen ist, weiß, dass der Drogenhandel nicht versteckt, sondern relativ offen betrieben wird. Die Berliner Polizei sieht dies offensichtlich auch so und hat nach einem Bericht der Berliner Zeitung ihre Sonderkommission Görlitzer Park wieder aufgelöst. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht

Ladendiebstahl – Die Hohe Dunkelziffer

Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche sollen in Deutschland jährlich für ca. 1,7 Milliarden Euro Ladendiebstähle begangen werden. Aber nicht nur der Diebstahl von Kunden, sondern auch die Angestellten sind am Warenschwund beteiligt. Diebstahlstaten, die von Angestellten begangen werden, sollen sich auf über 1,6 Milliarden Euro jährlich belaufen. Trotz dieser hohen Schäden ist das Risiko, beim Ladendiebstahl erwischt zu werden, wohl immer noch gering. 85.000 Diebstähle bei einem Diebstahlswert von ca. 80 € sollen täglich nicht entdeckt oder angezeigt werden. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Rechtsanwalt für Strafrecht Steffen Dietrich

Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG nach ausgesetzter Berufungshauptverhandlung

Manche BGH-Urteile sprechen sich langsamer herum als andere. Mein wegen anderer Delikte inhaftierter Mandant wurde in erster Instanz zu einer niedrigen Freiheitsstrafe verurteilt. Um eine unmittelbare Anschlussvollstreckung zu vermeiden, legte ich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Der Termin für die Berufungshauptverhandlung fand zwei Wochen vor der geplanten Haftentlassung statt. In der Berufungshauptverhandlung konnten wir erreichen, dass das Verfahren ausgesetzt wurde und ein neuer Termin von Amts wegen zu bestimmen war. Zwei Wochen später wurde mein Mandant aus der Haft entlassen. Daraufhin nahm ich die Berufung zurück. Wie wirkt sich die Berufungsrücknahmen nun gebührenrechtlich aus? Immerhin wurde hierdurch (wenigstens) ein...

Der Begriff der „im Mindestmaß erhöhten Strafe“ im Sinne von § 153 Abs. 1 S. 2 StPO

In der Frage nach dem angemessenen Umgang mit Bagatelldelikten hat sich der Gesetzgeber für eine prozessuale Lösung entschieden. Anstatt darauf zu verzichten, manche Handlungen wie z. B. einfache Ladendiebstähle mit Strafe zu bedrohen und so Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Zwängen des Legalitätsprinzips zu befreien, wird der Verfolgungszwang prozessual gelöst: Die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, Bagatelldelikte einzustellen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering...

Karolina Ewert

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er wieder nicht die Wahrheit spricht…

Ein Gastbeitrag von Karolina Ewert* Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Lehrerin K zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft nach einer Falschbelastung eines Kollegen wegen Vergewaltigung gem. §§ 239 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB (LG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2013 – 15 KLs 331 Js 7379/08). Mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 StR 62/14 – verwarf nun der BGH die von der Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet und bestätigte deren Verurteilung. Das Landgericht Darmstadt verurteilte am 1. Juli 2002 den Lehrer A...