Verschlagwortet: Totschlag
Töten um eine andere Straftat zu verdecken: das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat oder auch Spuren dieser zu verdecken, handelt in Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB und macht sich wegen Mordes strafbar. Eine Tötung aus Verdeckungsabsicht kommt in Betracht, solange der Töter subjektiv davon ausgeht, dass die Umstände der Tat noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang geklärt sind. In seinem Beschluss vom 30. März 2022 hat sich der Bundesgerichtshof (4 StR 356/21) mit dem Verhältnis zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Mord in Verdeckungsabsicht auseinandergesetzt. Der...
Der minder schwere Fall des Totschlags nach § 213 Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine Strafzumessungsregel zum § 212 StGB dar und sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren vor, wohingegen im § 212 StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren geregelt ist. In seinem Beschluss vom 23. März 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 52/21) mit dem § 213 StGB genauer auseinandersetzen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt herrschte zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau aufgrund der extremen Eifersucht der Ehefrau ein angespanntes Verhältnis. Dabei kam es mehrmals zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen. Als es...
Kann ein Angeklagter wegen Totschlags gem. § 212 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt werden, obwohl keine Leiche gefunden wurde und das eigentliche Tatgeschehen unbekannt ist? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 309/21) in seinem Beschluss vom 4. Mai 2022 beschäftigen. Im hiesigen Sacherhalt kam es zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten zu einem Streit, infolgedessen der Angeklagte die Geschädigte auf unbekannte Art und Weise tötete. Als einige Zeit später ein weiterer Geschädigter die Wohnung betrat, in dem sich das Geschehen abgespielt hatte, tötete der Angeklagte auch diesen auf unbekannte Art und Weise. Daraufhin beseitigte der Angeklagte die auffälligsten Spuren...
Unter Umständen kann es schwer zu bestimmen sein, ob ein Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder ein Mord nach § 211 StGB vorliegt. Besonders die niedrigen Beweggründe können aufgrund der weitreichenden Definition nicht leichtfertig angenommen werden. Diese liegen dann vor, wenn die Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind. Dabei ist im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung stets eine Gesamtabwägung durchzuführen. Auch der Bundesgerichtshof (6 StR 23/22) musste sich in seinem Beschluss vom 15. Juni 2022 damit beschäftigen, ob es sich im vorliegenden Fall um einen Totschlag oder einen Mord aus niedrigen Beweggründen handelt....
Im § 212 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Jedoch lassen sich dem § 212 Abs. 1 StGB auch verschiedene Strafzumessungsregeln zuordnen, wie der § 213 StGB. Dieser regelt den minder schweren Fall des Totschlags und setzt den Strafrahmen auf eine Freiheitstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren herunter. Nach den zwei Alternativen des § 213 StGB ist dieser anwendbar, wenn der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten...
Das Strafrecht kennt drei Vorsatzformen: dolus directus 1. Grades (Absicht), dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) und dolus eventualis (bedingter Vorsatz). Die Abgrenzung zwischen diesen Vorsatzformen kann in bestimmten Fällen besonders relevant werden. So auch bei der Feststellung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe. Mit der Wichtigkeit dieser Abgrenzung musste sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 320/21) in seinem Beschluss vom 8. März 2022 beschäftigen. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt drückte der Angeklagte oftmals die Wut über sein Stiefkind aus, welches seine Lebensgefährtin mit in die Beziehung brachte. Er schlug den Säugling bereits in der Vergangenheit mehrmals. Als...
Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...