Verschlagwortet: Drohung

Der Lockvogel

Der Raub gem. § 249 StGB ist ein wichtiger Bestandteil jeder Strafrecht BT Vorlesung und ein gern gesehenes Klausurthema. Nach dem Grundtatbestand des § 249 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, „wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.“ Im § 250 StGB ist anschließend der schwere Raub geregelt. Mit diesem hat sich der Bundesgerichtshof (2 StR 34/22) genauer in seinem Urteil vom 20. Juli 2022 beschäftigt....

Erpressung für Drogenfinanzierung

Wer eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er auch den Straftatbestand einer Qualifikation erfüllt und sich somit der Strafrahmen erhöht. So ist die räuberische Erpressung gem. § 255 StGB beispielsweise eine Qualifikation zur Erpressung nach § 253 StGB. Doch worin unterscheiden sie sich? Während bei der Erpressung eine Nötigung durch Gewalt oder eine Drohung mit  einem empfindlichen Übel reicht, durch den der Vermögensschaden beim Opfer herbeigeführt werden soll, ist bei der räuberischen Erpressung ein qualifiziertes Nötigungsmittel notwendig. Die Nötigung muss durch Gewalt gegen eine Person geschehen und gedroht werden muss mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben....

Erpresster tötet den Erpresser – Heimtückischer Mord?

Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...