Gimmlitztal-Mord wird erneut verhandelt

Der sogenannte Gimmlitztal-Mord muss ein zweites Mal vor dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Ein ehemaliger Beamter des sächsischen LKA hatte nach den Feststellungen des Landgerichts im Gimmlitztal einen anderen Mann auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt. Der Getötete habe den ernsthaften Wunsch geäußert, geschlachtet und verspeist zu werden. Der LKA-Beamte versprach sich von der Tötung sexuellen Lustgewinn und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Jedoch verhängte das LG unter Anwendung der sogenannten „Rechtsfolgenlösung“ statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe lediglich eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Wegen Lücken...

Theaterprojekt zum Thema Schuld und Strafrecht

Zwei Master-Studierende an der Universität der Künste Berlin (UdK) haben ein Theaterprojekt zum Thema Schuld und Strafrecht gestartet. Für dieses suchen sie potenzielle Spielerinnen und Spieler, die in ihrem Alltag und/oder ihrer Biografie mit dem Strafgesetz in Berührung kommen oder gekommen sind. Gesucht werden sowohl praktizierende, angehende wie auch pensionierte Jurist_innen, Anwält_innen, Richter_innen, Sozialarbeiter_innen, Bewährungshelfer_innen, JVA‐Personal, Polizeischüler_innen, SchöffInnen, Grenzbeamt_innen, Politiker_innen, Menschen die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, eine Haftstrafe absitzen mussten, Angehörige von Menschen, welche eine solche Erfahrung durchlebt haben sowie alle, die sich von dem Thema besonders angesprochen fühlen. Theatrale Vorkenntnisse sind nicht nötig. Am 8 . April 2016...

Kann die Rechtskraft eines Urteils durchbrochen werden?

Ein Gastbeitrag von Rebekka Franke, Studentin an der Freien Universität Berlin In dem Beschluss vom 15.12.2015 – 17 Qs 71/15 beschäftigt sich das Landgericht Stuttgart mit der Frage, ob ein Sachverständiger als neues Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO einen Wiederaufnahmegrund darstellen kann. Vorausgegangen war ein Verfahren des Amtsgerichts Stuttgart, in welchem der Verurteilte wegen Erschleichen von Leistungen unter anderem zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Monaten und einer Woche bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilte wurde. Das Urteil ist rechtskräftig geworden. In der Folge stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Zur Begründung des Antrags legte er...