Zum gemeinschaftlichen Rücktritt gemäß § 24 StGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Beschluss vom 09. Oktober 2025 (5 StR 412/25) mit den Anforderungen an den gemeinschaftlichen Rücktritt gemäß § 24 StGB auseinander. Gegenstand des Beschlusses war folgender Sachverhalt: Nach den Feststellungen des Landgerichts Leipzig wollte der gesondert Verfolgte G. vom Nebenkläger, mit dem er vormals geschäftlich und freundschaftlich verbunden war, einen mindestens fünfstelligen Geldbetrag in Form von Kryptowährung erlangen. Er plante, den Nebenkläger in dessen Wohnung zu überfallen, den Computer (Laptop) wegzunehmen und die Preisgabe der Zugangsdaten für das E-Wallet zu erzwingen. Da er dem Nebenkläger nicht persönlich gegenübertreten wollte, gewann er für die unmittelbare...

