Stirb (jetzt nicht mehr) langsam!

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Studentin der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin Grundsätzlich stellt jede Lebensverkürzung eines anderen ein strafbares Unrecht gemäß §§ 211 ff. StGB dar, wofür die Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre beträgt. Falls die Lebensverkürzung infolge eines ausdrücklichen und ernstlichen Verlangen des Getöteten zur Tötung veranlasst wurde, greift die Privilegierungsvorschrift des § 216 StGB ein, nach welcher auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen ist. Aufgrund der medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte besteht jedoch die Möglichkeit, das Leben unheilbar kranker und schwer leidender Menschen zu verlängern. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit...

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof – und wir schauen ins Gesetz

Aus der Pressemitteilung des BGH vom 02. März 2011: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof in Berlin Im Januar 2010 erstach der 23 Jahre alte Angeklagte, der auf einem Recyclinghof in Berlin arbeitete, während der Nachtschicht auf dem Gelände seiner Arbeitsstelle eine 26jährige Kollegin. Nach den Urteilsfeststellungen war er aus Wut auf die Idee gekommen, einen beliebigen Menschen zu töten. Auf seiner Suche nach einem Opfer traf er die ihm nur flüchtig bekannte Kollegin im Damenumkleideraum an. Er überwältigte, fesselte und vergewaltigte sein Opfer. Nach einer halben Stunde tötete er sie durch zwei Messerstiche. Die Leiche der Frau versteckte...

Es dauert alles ein wenig länger

In einer Strafsache wegen Unfallflucht hatte ich mich am 18. Oktober 2010 an die Amtsanwaltschaft Berlin gewandt und mich nach dem Sachstand erkundigt. Heute bekam ich die Antwort, in welcher ausgeführt ist: Berlin, den 26.10.2010 Fertigungsdatum 23. Februar 2011 Na ja, immerhin wurde mir mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Darauf kann man ja auch ein wenig länger warten. Rechtsanwalt Dietich, Berlin

Arbeitsüberlastung

Ein Mandant hatte das Pech, in die Fänge des beschleunigten Verfahrens zu geraten. Das hierfür zuständige Gericht befindet sich ein wenig außerhalb meiner täglichen Gänge. Deshalb schrieb ich ans Gericht, dass ich aufgrund von Arbeitsüberlastung bitte, mir die Verfahrensakte zu übersenden. Die schriftliche Antwort des Gerichts hierauf war: Auch wir haben hier Arbeitsüberlastung. Akte bitte abholen. Na was soll´s. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Wie lange dauert das denn noch?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie detailliert eine Anklageschrift verlesen werden muss, wenn dasselbe Tatschema 1.400 mal Anwendung gefunden hat – mit ebenso vielen Geschädigten, Schadensbeträgen usw.). Müssen diese Zahlenkolonnen tatsächlich vorgelesen werden, obwohl ihnen niemand folgen könnte? Nein, sagt der BGH: Der Sachverhalt: Dem Hauptangeklagten wurden Serien von Betrugstaten – insgesamt mehr als 1.400 Taten – vorgeworfen. Er hatte in einem Zeitraum von knapp fünf Jahren aus von ihm gegründeten Gesellschaften heraus die Geschädigten – zumeist Handwerker und Gewerbetreibende – mit Hilfe seiner mitangeklagten Mittäter, die als Vermittler agierten, durch täuschende Angaben zum Abschluss von...

Dateikarten Strafprozessrecht 96-100

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 96 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist die erkennungsdienstliche Behandlung normiert? N § 81b StPO 97 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist die Identitätsfeststellung normiert? N §§ 127 I 2, 163b StPO 98 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist das Auskunftsersuchen gegenüber Behörden normiert? N § 163 I 2 StPO 99 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist die Abwehr von Störungen normiert? N § 164 StPO 100 Welches sind die 3 Gruppen polizeilicher Befugnisse im Ermittlungsverfahren bei Gefahr...

Dateikarten Strafprozessrecht 91-95

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 91 Welche zwei Arten von Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren lassen sich unterscheiden? – Polizeiliche Ermittlungen auf Weisung der StA – Eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit 92 Welche zwei Fälle polizeilicher Ermittlung auf Weisung der StA lassen sich unterscheiden? N – Vornahme – einzelner – konkreter Ermittlungsmaßnahmen auf Ersuchen oder im Auftrag der StA, § 161 StPO – Inanspruchnahme der Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der StA, § 152 GVG 93 In welchen zwei Fällen kommt eine eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit der Polizei in Betracht? N – „Erster Zugriff“ zur Verdunklungsverhütung, § 163 I StPO – „Durchermitteln“ in Routineverfahren 94 Welche...