Es dauert alles ein wenig länger

In einer Strafsache wegen Unfallflucht hatte ich mich am 18. Oktober 2010 an die Amtsanwaltschaft Berlin gewandt und mich nach dem Sachstand erkundigt. Heute bekam ich die Antwort, in welcher ausgeführt ist: Berlin, den 26.10.2010 Fertigungsdatum 23. Februar 2011 Na ja, immerhin wurde mir mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Darauf kann man ja auch ein wenig länger warten. Rechtsanwalt Dietich, Berlin

Arbeitsüberlastung

Ein Mandant hatte das Pech, in die Fänge des beschleunigten Verfahrens zu geraten. Das hierfür zuständige Gericht befindet sich ein wenig außerhalb meiner täglichen Gänge. Deshalb schrieb ich ans Gericht, dass ich aufgrund von Arbeitsüberlastung bitte, mir die Verfahrensakte zu übersenden. Die schriftliche Antwort des Gerichts hierauf war: Auch wir haben hier Arbeitsüberlastung. Akte bitte abholen. Na was soll´s. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Wie lange dauert das denn noch?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie detailliert eine Anklageschrift verlesen werden muss, wenn dasselbe Tatschema 1.400 mal Anwendung gefunden hat – mit ebenso vielen Geschädigten, Schadensbeträgen usw.). Müssen diese Zahlenkolonnen tatsächlich vorgelesen werden, obwohl ihnen niemand folgen könnte? Nein, sagt der BGH: Der Sachverhalt: Dem Hauptangeklagten wurden Serien von Betrugstaten – insgesamt mehr als 1.400 Taten – vorgeworfen. Er hatte in einem Zeitraum von knapp fünf Jahren aus von ihm gegründeten Gesellschaften heraus die Geschädigten – zumeist Handwerker und Gewerbetreibende – mit Hilfe seiner mitangeklagten Mittäter, die als Vermittler agierten, durch täuschende Angaben zum Abschluss von...

Dateikarten Strafprozessrecht 96-100

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 96 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist die erkennungsdienstliche Behandlung normiert? N § 81b StPO 97 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist die Identitätsfeststellung normiert? N §§ 127 I 2, 163b StPO 98 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist das Auskunftsersuchen gegenüber Behörden normiert? N § 163 I 2 StPO 99 Polizeiliche Befugnisse im Ermittlungsverfahren kraft originärer Kompetenz – Wo ist die Abwehr von Störungen normiert? N § 164 StPO 100 Welches sind die 3 Gruppen polizeilicher Befugnisse im Ermittlungsverfahren bei Gefahr...

Dateikarten Strafprozessrecht 91-95

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 91 Welche zwei Arten von Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren lassen sich unterscheiden? – Polizeiliche Ermittlungen auf Weisung der StA – Eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit 92 Welche zwei Fälle polizeilicher Ermittlung auf Weisung der StA lassen sich unterscheiden? N – Vornahme – einzelner – konkreter Ermittlungsmaßnahmen auf Ersuchen oder im Auftrag der StA, § 161 StPO – Inanspruchnahme der Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der StA, § 152 GVG 93 In welchen zwei Fällen kommt eine eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit der Polizei in Betracht? N – „Erster Zugriff“ zur Verdunklungsverhütung, § 163 I StPO – „Durchermitteln“ in Routineverfahren 94 Welche...

Dateikarten Strafprozessrecht 86-90

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 86 Die Sperrerklärung ist eine wesentliche Schranke der Auskunftspflicht ggü d. StA. Wo ist sie normiert? N analog § 96 StPO 87 Das Beschlagnahmeverbot ist eine wesentliche Schranke der Auskunftspflicht ggü d. StA. Wo ist es normiert? N § 97 StPO 88 Das Meldegeheimnis ist eine wesentliche Schranke der Auskunftspflicht ggü d. StA. Wo ist es normiert? N § 5 Melderechtsrahmengesetz 89 Das Sozialgeheimnis ist eine wesentliche Schranke der Auskunftspflicht ggü d. StA. Wo ist es normiert? N §§ 35 SGB I, 76 SGB X 90 Das Steuergeheimnis ist eine wesentliche Schranke der Auskunftspflicht...

Dateikarten Strafprozessrecht 81 – 85

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 81 Was sind die wesentlichen Grenzen des Weisungsrechts bei der Staatsanwaltschaft? – Legalitätsprinzip wird nicht aufgehoben – Objektivitätspflicht, § 160 II StPO, wird nicht aufgehoben – Remonstrationspflicht des StA gem. §§ 38 II BRRG, 21 II LBG-Brb – externe Unbeachtlichkeit innerer Abweichungen von Weisungen, § 144 GVG 82 Welche zwei Gruppen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsrechte lassen sich unterscheiden? – aus der richterlichen Kompetenz abgeleitete Eilbefugnisse – Befugnisse kraft originärer Kompetenz 83 Was ist stets Voraussetzungen für eine aus der richterlichen Kompetenz abgeleitete Eilbefugnis der StA? Gefahr im Verzug = Gefährdung des Erfolgs der Maßnahme durch zeitliche...