Wer hat Lust, 120 DVDs mit Telefonmitschnitten bei der Kriminalpolizei zu hören?
Zunächst hatte ich ja herzlich gelacht über den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 29. Mai 2012. Doch als ich die Entscheidung zu Ende gelesen hatte, musste ich feststellen, dass das gar kein Witz war. Die meinen das ernst. Es gab eine ganze Weile Streit, ob zur Ermittlungsakte nur das gehört, was auf Papier geschrieben steht – so der allgemeine Verständnis von einer Akte, oder auch Videos, Tonaufnahmen, digitale Bilder, die im Rahmen der Ermittlungshandlungen entstanden sind. Zurecht ist es mittlerweile einhellige Ansicht, dass die Form der Perpetuierung keine Rolle spielen kann. Insbesondere sind Audiodateien (z. B. infolge von TKÜ-Maßnahmen) Aktenteile,...