3 Mal beim Schwarzfahren erwischt – Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung

Für viele ein Volkssport mit bösem Erwachen. Schwarzfahren kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Spätestens mit Erhalt der polizeilichen Vorladung, wird einem bewusst, dass man eine Straftat – Beförderungserschleichung – begangen hat. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden in Berlin im vergangenen Jahr 500.000 Schwarzfahrer erwischt. Die S-Bahn erstattet mittlerweile beim dritten Schwarzfahren eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung. Das Strafgesetzbuch sieht für das Schwarzfahren als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de

Mazedonien kastriert Personen, die wiederholt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden sind

Laut einem Artikel der Welt wurde in Mazedonien ein Gesetz verabschiedet, nachdem Menschen, die wiederholt wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern bestraft worden sind (boulevarddeutsch: Kinderschänder), künftig zusätzlich mit einer chemischen Kastration bestraft werden können. Auch wurde der Strafrahmen erhöht, sodass nun eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeurteilt werden darf. Besonders problematisch ist eine Neuregelung, wonach sich Betroffene Ersttäter „freiwillig“ für eine Kastration entscheiden können, um so einen Teilstraferlass zu erhalten. Wie lange wird es dauern, bis die Nichtbereitschaft zu einer entsprechenden Maßnahme vom Gericht in die „reguläre“ Strafhöhe eingepreist wird? Selbstverständlich hat auch die Zivilgesellschaft in Mazedonien ein Wörtchen mitzureden: Die...

Populär in den Blogs – Februar 2014 III

Er könne nicht ausschließen, dass Herr Oppermann sein Schweigen als Zustimmung gewertet habe: Wie Fehlurteile zustande kommen Kubicki als oberster Wahrer des Rechtsstaats: Er hat´s getan – Rechtsstaatlichkeit wird ab sofort auf der Kubicki-Skala gemessen Erstmals wirklich eine Straftat: Edathys Laptop Tipps und Tricks: Wie man sich am besten vor Einbrechern schützt Mal wieder nichts zu tun?: #challengeaccepted: Ich bin wegen meines Xing-Impressums abgemahnt worden

„Dann gehen wir eben in Berufung!“ – Die Rechtsmittel im Strafverfahren Teil 1

Es soll vorkommen, dass Richter Fehler machen. Und weil Richter auch nur Menschen und daher mit einer zutiefst menschlichen Einsichtsfähigkeit in ihre Fehler ausgestattet sind, enthält die Strafprozessordnung Mechanismen, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren: Die Rechtsbehelfe. In der Strafprozessordnung und dem OWiG finden wir insgesamt 8 Rechtsbehelfe, davon 3 Rechtmittel und 5 sonstige Rechtsbehelfe. Diese Beitragsreihe soll einen Überblick über diese 8 Möglichkeiten der Korrektur fehlerhaft getroffener Entscheidungen geben. Die drei Rechtsmittel sind: Die Beschwerde nach §§ 304 ff StPO dazu zählen die einfache Beschwerde, § 304 StPO, die sofortige Beschwerde, § 311 StPO und die weitere Beschwerde nach § 310...

Fortbildungsveranstaltung Fachanwalt – „Der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift – ein völlig unterschätztes Instrument effektiver Strafverteidigung”

Wer von den Kollegen heute Abend noch nichts vorhat, kann zur Fortbildung kommen: „Der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift – ein völlig unterschätztes Instrument effektiver Strafverteidigung” Zeit: Mittwoch, 19. Februar 2014, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr Ort: INHAUS GmbH, Klosterstraße 64, 10179 Berlin, parallel zur Littenstraße, gegenüber vom Innensenat

Karolina Ewert

Augen auf bei der Beutewahl – Wenn das „gefährliche Werkzeug“ iSv § 250 I Nr. 1a StGB Teil der Tatbeute ist

Wie schnell einem Räuber die Tatbeute zum Verhängnis werden kann, wird deutlich im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013 – 3 StR 263/13. ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Dem Fall lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte und ein Mitangeklagter suchten den Nebenkläger in seiner Wohnung auf, um mittels Gewalt Schulden einzutreiben und bei der Gelegenheit auch andere Wertgegenstände mitzunehmen. Der Angeklagte schlug den Nebenkläger und würgte ihn, wobei er ihn erheblich verletzte. Während der Mitangeklagte den Nebenkläger bewachte, steckte der Angeklagte Bargeld und diverse Gegenstände ein. Darunter befand sich auch ein Messerblock mit fünf Messern,...