Kategorie: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Der Rentner mit dem grünen Daumen

Zum Begriff des Handeltreibens im Rahmen der §§ 29 ff. BtMG ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 576/13 fest, dass das Entsorgen von Pflanzenabfällen beim Cannabisanbau kein Teilakt des Handeltreibens ist, da es sich nicht um eine umsatzbezogene Tätigkeit handelt. II. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 74-jährige Angeklagte hatte in vier Kellerräumen eine professionelle Cannabisplantage angelegt. Dabei stellte er einen besonders grünen Daumen unter Beweis, da er Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 266 g THC abgeerntet hatte und die noch verbliebenen Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien...

Nachteile der Kronzeugenregelung – Video-Interview im Fluter

Wir sind der Anfrage des Fluter – dem Magazin der Bundeszentrale für Politische Bildung – gern nachgekommen und haben Rechtsanwalt Dietrich Rede und Antwort stehen lassen. Die Fluter-Redakteure wollten wissen, ob sich die Kronzeugenregelung auf denjenigen, der sich auf die Regelung beruft, nur positiv auswirkt. Die klare Antwort: Nein. Auf der Seite des Fluters kommen zu § 31 BtMG aber auch andere zu Wort: Staatsanwalt Hans Albrecht und Sozialpädagogin Viktoria Richter. Aber nicht nur die Videointerviews können wir euch ans Herz legen. Das gesamte Themenheft ist sauber recherchiert. Es geht um – wie könnte es anders sein – Kriminalität Konstantin...

„Ja, is‘ denn heut’ scho’ Weihnachten?“

Es war ja nicht zu erahnen, dass ich hier mal den Herrn Beckenbauer mit seinem gut 13 Jahre alten viralen Slogan zu Ehren kommen lassen würde: „Ja, is‘ denn heut’ scho’ Weihnachten?“. Dachten sich wohl auch die Empfänger einer ganz besonderen Paketsendung der Staatsanwaltschaft Oldenburg -> Staatsanwaltschaft schickt Rauschgift an Rocker. Interessant ist insbesondere die Begründung für dieses kleine Missgeschick. Schuld sei ein Zahlendreher hinsichtlich der Asservatenlistennummer. Ich mag mich ja gern täuschen, aber solange die Staatsanwaltschaft Oldenburg für den Versand Ihrer Asservaten kein automatisiertes Logistikzentrum à la Amazon unterhält, sollte wohl jemand beim Packen den Inhalt des Päckchens mit Haschisch und...

Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung – Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe muss derjenige rechnen, der mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt. Drastisch nach oben verschiebt sich der Strafrahmen, wenn Drogen bewaffnet gehandelt werden. Gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erwartet denjenigen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Bei einer solchen Verschiebung des Strafrahmens würde man hoffen, dass Gerichte...

Fünf Jahre Gefängnis und eine Stromrechnung von über 50.000 € – so teuer kann die Cannabisplantage in der eigenen Wohnung sein

(Urteil des OLG Hamm vom 7.12.2012 – 19 U 69/11) Der Traum des großen Geldes ist für viele verlockend. So auch für den 30-jährigen Mieter einer Gelsenkirchener Wohnung, der diese kurzerhand zu einer Cannabisplantage machte, um den Ertrag dann gewinnbringend zu verkaufen. Dass ihn diese Geschäftsidee fünf Jahre Gefängnis und nun auch eine Stromrechnung von über 50.000 € kosten würde, hatte er wohl nicht gedacht, als er im 2007 die Wohnung für seine Plantage anmietete und mit dem Anbau seiner Cannabispflanzen begann. Diese brauchen natürlich künstliches Sonnenlicht und die richtigen Temperaturen, um ungestört wachsen zu können, weswegen er die notwendigen...

Wie ermittelt man die nicht geringe Menge von Cannabissetzlingen?

Die Frage der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln ist vor dem Hintergrund des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge von Relevanz. Nach § 29 a BtmG beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, wenn man mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt. Wie bestimmt man aber den THC Gehalt von Cannabis, wenn durch die Polizei lediglich Setzlinge vorgefunden werden, die einen THC Gehalt unterhalb der nicht geringen Menge von 7,5 Gramm THC aufweisen. In seiner Entscheidung vom 20.12.2012 (3 StR 407/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass in einer derartigen Situation nicht auf die Menge THC abgestellt werden darf,...

Kann man sich wegen Einfuhr von Btm als Täter strafbar machen, wenn man die Drogen im Ausland bestellt und sich vom Verkäufer liefern lässt?

Es kommt immer wieder vor, dass sich Mandanten Drogen im Ausland bestellen und sich diese dann vom Verkäufer frei Haus nach Deutschland liefern lassen. Die Einfuhr von Drogen stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) dar. Mach sich aber der Käufer wegen täterschaftlicher Einfuhr von Drogen strafbar? Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich macht sich derjenige wegen Einfuhr von Btm strafbar, wer die Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbringt. Aber auch der Erwerber kann sich wegen Einfuhr von Drogen nach den Grundsätzen der Mittäterschaft strafbar machen....