Kategorie: Körperverletzung

Warum das Beobachten einer Körperverletzung nicht immer eine strafbare Beihilfe ist

Vor dem Landgericht Berlin mussten sich im letzten Jahr die Eltern eines behinderten Kindes verantworten, weil sie ihr Kind zu heiß gebadet und ihm dadurch Verbrennungen zugeführt haben sollen. Das Landgericht Berlin sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten Eltern jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafen setzte es zur Bewährung aus. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat. Mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – 5 StR 181/19 hob der BGH das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern vollumfänglich auf. Das...

Körperverletzung des Gegners wegen Dopings in einem Boxwettkampf?

In eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB kann man unter Umständen einwilligen. So ist bei einem ärztlichen Eingriff der objektive Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB zunächst regelmäßig erfüllt. In § 223 StGB heißt es nämlich, dass derjenige bestraft wird, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Erst die ausdrückliche, stillschweigende, tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung eines Patienten rechtfertigt in der Regel den Eingriff und hat die Straflosigkeit des Arztes zur Folge. Auch in Sportwettkämpfen, insbesondere Kampfsportarten, werden den Teilnehmern nicht selten erhebliche Schmerzen durch ihre Gegner zugefügt, welche tatbestandlich als Körperverletzung zu werten...

Wann wird eine Körperverletzung „mittels“ einer Waffe oder eines Werkzeuges begangen?

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB kommt unter anderem dann in Betracht, wenn die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, eines hinterlistigen Überfalls oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird. Was man unter diesen Begriffen versteht, haben wir bereits im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt. Für unsere wöchentliche Wiederholung ist daher auch interessant, wann eine Körperverletzung „mittels“ einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges begangen wird.

Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook

Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.

Körperverletzung durch psychische Reaktionen?

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass rein emotionale Reaktionen auf Aufregungen, wie etwa starke Gemütsbewegungen oder andere Erregungszustände keine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung im Rahmen der Körperverletzung gemäß § 223 StGB darstellen. Erforderlich sei vielmehr, dass infolge psychischer Belastungen ein psychosomatisch krankhafter Zustand entsteht. Von besonderer Relevanz in Bezug auf diese Problematik sind Fälle von Nachstellung, sogenanntem Stalking.

Vorliegen einer Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten

In seinem Beschluss vom 26.06.2018 (1 StR 208/18) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, inwiefern ein Handeln aus Notwehr bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten angenommen werden kann.

Die dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes entfällt nicht durch eine dem Betroffenen mögliche Operation

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2017 – 5 StR 483/16 eine lesenswerte Entscheidung zur schweren Körperverletzung getroffen, die sicherlich bald Gegenstand von Examensklausuren sein wird. Denn es geht um kein geringeres Problem als die dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB und die Frage, ob die Dauerhaftigkeit bei einer dem Betroffenen zumutbaren Operation entfallen kann. Anlass des Urteils war eine körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit seinem ehemaligen Mitbewohner, mit dem er sich in einer Asylunterkunft ein Zimmer geteilt hatte. Als der Angeklagte ein Antennenkabel mitnehmen wollte, kam es zu...