Kategorie: Notwehr / Nothilfe

Wann ist ein Angriff im Rahmen der Notwehr gegenwärtig?

Das Notwehrrecht gehört zum absoluten Pflichtstoff im ersten und zweiten Staatsexamen. Wer die Notwehr nicht prüfen kann und die wichtigsten Probleme nicht kennt bzw. erst nachlesen muss, verliert wertvolle Punkte. In unserer wöchentlichen Definitionsreihe wiederholen wir deshalb heute den Begriff der Gegenwärtigkeit des Angriffs. Eine Notwehrlage erfordert stets einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Dementsprechend heißt es in § 32 Abs. 2 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Definition: Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch andauert. Der Angriff bleibt gegenwärtig, wenn die Gefahr...

Messereinsatz ohne vorherige Androhung kann durch Notwehr gerechtfertigt sein

Abschließend weist der BGH ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer erneuten Verurteilung des Angeklagten die verhängte Rechtsfolge unter Anwendung der sogenannten Vollstreckungslösung zu kompensieren sei. Die angeklagte Tat soll sich bereits im Dezember 2011 ereignet haben. Nun – mehr als sieben Jahre danach – gibt es immer noch keine rechtskräftige Entscheidung. Der Grund dafür ist der „zwischenzeitliche Verlust der Verfahrensakten“.

Vorliegen einer Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten

In seinem Beschluss vom 26.06.2018 (1 StR 208/18) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, inwiefern ein Handeln aus Notwehr bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten angenommen werden kann.

Bundesgerichtshof zur Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei der Notwehr

In seinem Beschluss vom 1. Februar 2017 – 4 StR 635/16 hat der Bundesgerichtshof interessante Ausführungen zur Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei der Notwehr gemacht. Dabei stellt er erneut klar, dass man sein Notwehrrecht auch dann ausüben darf, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht. Entscheidend für die Beurteilung seien die Absichten des Angreifers. Gegenstand der Entscheidung war ein Streit wegen Ruhestörung zwischen Nachbarn. Der Angeklagte fühlte sich von seinem Nachbarn, der mit Freunden lautstark Musik hörte, gestört und entschloss sich, diesen darauf aufmerksam zu machen. Da er wusste, dass er seinem Nachbarn körperlich unterlegen war und dieser auf die Beschwerde vermutlich abweisend...

BGH zur Einschränkung des Notwehrrechts aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung

Das Notwehrrecht ist ein beliebtes Examensthema. Den Schwerpunkt der Prüfung bildet dabei oft die Gebotenheit der Verteidigungshandlung, die von der Rechtsprechung durch zahlreiche Fallgruppen eingeschränkt wird. Ob Absichtsprovokation, Näheverhältnis, Schuldunfähigkeit oder krasses Missverhältnis – liegt eine dieser Fallgruppen vor, so gilt in der Regel der Slogan „Schutzwehr statt Trutzwehr“. Was genau unter den Fallgruppen zu verstehen ist, wird von der Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. So auch in dem Beschluss vom 12.04.2016 – 2 StR 523/15, in dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Fallgruppe des krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung zu beschäftigen hatte. In dem zu verhandelnden Fall hatte der...

Der Begriff der Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr

Rechtfertigungsgründe sind ein Must-have auf der Vorbereitungsliste zum Examen. Ganz oben auf dieser Liste steht dabei die Notwehr, die liebend gern und immer wieder abgeprüft wird. Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Angriffs und den der Gegenwärtigkeit definiert haben, soll es heute um die Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gehen. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 32 StGB: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Definition: Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung, wenn sie zu...

Neues vom Bundesgerichtshof – Notwehrexzess auch nach einer pflichtwidrigen Provokation der Notwehr anwendbar

Und schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil verfasst, das nur so nach Examen schreit. Gegenstände der Entscheidung: das eingeschränkte Notwehrrecht bei einer Notwehrprovokation und die Anwendbarkeit des Notwehrexzesses bei einer solchen Notwehrprovokation. Wer sich jetzt fragt, was nochmal unter diesen Begriffen zu verstehen ist und was das eine mit dem anderen zu tun hat, dem soll hier geholfen werden. Insbesondere weil die Rechtfertigung einer Tat wegen Notwehr nach § 32 StGB immer wieder Gegenstand von Examensklausuren ist, ist es sehr wichtig, die Fallgruppen genau zu kennen und sauber prüfen zu können. So wird die nächste Prüfung sicher ein...