Kategorie: Beitragsart

Eine Frage der Einstellung – Moabiter Landrecht auf dem Prüfstand

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Gregor Zillich: Wo sind wir hier? – vor dem AG Tiergarten – Unschuldiger Jugendlicher wird rechtswidrig nicht freigesprochen Heute fand die Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter beim Amtsgericht Tiergarten gegen meinen Mandanten statt. Dem – unschuldigen – 15-jährigen Schüler war immerhin vorgeworfen worden, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Andere Schüler sollten gehört haben, dass mein Mandant es womöglich gewesen sein sollte, der innerhalb der fünfminütigen Unterrichtspause Pfefferspray im Klassenzimmer versprüht hätte. Die Lehrerin kam in den Klassenraum zurück und hatte zweimal gehustet, alle anderen in der Klasse fanden es lustig; keiner war es gewesen, keiner wusste...

Stirb (jetzt nicht mehr) langsam!

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Studentin der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin Grundsätzlich stellt jede Lebensverkürzung eines anderen ein strafbares Unrecht gemäß §§ 211 ff. StGB dar, wofür die Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre beträgt. Falls die Lebensverkürzung infolge eines ausdrücklichen und ernstlichen Verlangen des Getöteten zur Tötung veranlasst wurde, greift die Privilegierungsvorschrift des § 216 StGB ein, nach welcher auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen ist. Aufgrund der medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte besteht jedoch die Möglichkeit, das Leben unheilbar kranker und schwer leidender Menschen zu verlängern. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit...

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof – und wir schauen ins Gesetz

Aus der Pressemitteilung des BGH vom 02. März 2011: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof in Berlin Im Januar 2010 erstach der 23 Jahre alte Angeklagte, der auf einem Recyclinghof in Berlin arbeitete, während der Nachtschicht auf dem Gelände seiner Arbeitsstelle eine 26jährige Kollegin. Nach den Urteilsfeststellungen war er aus Wut auf die Idee gekommen, einen beliebigen Menschen zu töten. Auf seiner Suche nach einem Opfer traf er die ihm nur flüchtig bekannte Kollegin im Damenumkleideraum an. Er überwältigte, fesselte und vergewaltigte sein Opfer. Nach einer halben Stunde tötete er sie durch zwei Messerstiche. Die Leiche der Frau versteckte...

Es dauert alles ein wenig länger

In einer Strafsache wegen Unfallflucht hatte ich mich am 18. Oktober 2010 an die Amtsanwaltschaft Berlin gewandt und mich nach dem Sachstand erkundigt. Heute bekam ich die Antwort, in welcher ausgeführt ist: Berlin, den 26.10.2010 Fertigungsdatum 23. Februar 2011 Na ja, immerhin wurde mir mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Darauf kann man ja auch ein wenig länger warten. Rechtsanwalt Dietich, Berlin

Arbeitsüberlastung

Ein Mandant hatte das Pech, in die Fänge des beschleunigten Verfahrens zu geraten. Das hierfür zuständige Gericht befindet sich ein wenig außerhalb meiner täglichen Gänge. Deshalb schrieb ich ans Gericht, dass ich aufgrund von Arbeitsüberlastung bitte, mir die Verfahrensakte zu übersenden. Die schriftliche Antwort des Gerichts hierauf war: Auch wir haben hier Arbeitsüberlastung. Akte bitte abholen. Na was soll´s. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Verzweifelter Rechtsanwalt

In einem Verfahren aus dem schönen Brandenburg meldete sich ein Mandant und wünschte, dass ich ihn vertrete. Er habe zwar bereits einen Pflichtverteidiger, doch dieser sei mit dem Wechsel einverstanden. Dementsprechend beantragte ich und der Pflichtverteidiger eine Entpflichtung des Pflichtverteidigers. Dieser Antrag wurde durch Gericht abgelehnt. Hierauf wandte sich der Verteidiger abermals an das Gericht. In diesem Schreiben heißt es auszugsweise: … Ungeachtet dessen weise ich darauf hin, dass auch mein Nervenkostüm seine Grenzen hat und ich befürchte, dass mir irgendwann der „Kragen platzen“ könnte, wenn ich dem Ansinnnen des Angeklagten, die das Gericht als Beschimpfungen und Beleidigungen in dem...

Täter sind Opfer sind Täter – zu BGH, Beschluss v. 11. August 2010 (1 StR 351/10)

Der Leitsatz Ein körperlich unterlegener Täter, der zuvor massiver körperlicher Gewalt seitens des Opfers ausgesetzt war und diesem kurz darauf im Treppenhaus wieder begegnet, darf ein mitgeführtes Messer als Verteidigungsmittel einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer keinen neuerlichen Angriff beabsichtigt, der Täter aber irrtümlich vom Vorliegen eines Angriffs ausgeht, weil sich das Opfer ihm nähert. Es handelt sich insofern um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Schwingt der Täter das Messer vor der Verwendung, so kann darin die Androhung des Einsatzes der Waffe gesehen werden, unabhängig davon, ob das Opfer das Messer auch tatsächlich wahrnimmt. Der Sachverhalt
 O trifft den körperlich überlegenen...