Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Ob dieser Titel sexy genug ist, eine hinreichende Menge von Zuhörern auf den Campus Griebnitzsee zu führen? In der Vergangenheit hat die Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung e.V. sehr nette und instruktive Dikussionsveranstaltungen durchgeführt, sodass man sich guten Gewissens den kommenden Mittwoch, 19 Uhr, in den Kalender eintragen kann. Herr Ministerialdirigent Dr. Matthias Korte, BMJV, spricht zum o. g. Thema. RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher führt – wie stets – durch die Diskussion. Ort: Universität Potsdam, Campus Griebnitzsee, Hörsaal 05. Beginn: 19.00 Uhr Es gibt auch einen Flyer. Konstantin Stern
Wir haben uns in der wöchentlichen Definitionswiederholung schon lange nicht mehr aus dem StGB bewegt. Es wird also wieder Zeit, über den Tellerrand in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu schauen. Weil es sich hierbei nicht um Prüfungsstoff handelt, wollen wir nur die wichtigsten Begriffe des BtMG erläutern. Gegenstand heute ist der Besitz von Drogen nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, der wie folgt lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Definition: Unter Besitz versteht man die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung...
Gut ein Jahr nach ihrer Einsetzung hat die Expertenkommission zur Reform der Tötungsdelikte am 29. Juni 2015 ihren rund 900 Seiten starken Abschlussbericht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überreicht. Bundesjustizminister Maas hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Neuregelung der Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) vorsieht. Die gesamte Debatte sorgt bei vielen Menschen für Verwunderung oder für Unverständnis. Einige befürchten, dass es den Tatbestand „Mord“ in Zukunft nicht mehr geben wird und dass höchst verwerfliche Tötungen zukünftig nicht mehr mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden sollen. Dem ist nicht so. Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte...
Im Polizeiruf vom 28. Juni 2015 wird in einem Waldstück bei München die Leiche der Möbelfabrikantin Hoffer und die ihres Hundes gefunden. Obwohl die Leiche teilweise entkleidet ist, schließt der Rechtsmediziner ein Sexualdelikt aus. Die Kommissare Hanns von Meuffels (Matthias Brandt) und Constanze Hermann (Barbara Auer) finden bald heraus, dass sich ein Motiv für den Mord an der Unternehmerin aber auch aus ihrem beruflichen oder privaten Umfeld ergeben könnte. Hoffer plante, den Betrieb ins Ausland zu verkaufen, wodurch die Mitarbeiter in Bayern ihren Job verloren hätten. Ein Mord zum Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes würde mit Sicherheit als niedriger Beweggrund bewertet...
Noch besser wäre es, zur Beschuldigtenvernehmung erst gar nicht hinzugehen, wenn man eigentlich schweigen wollte. Trotzdem – schon gar nicht schlecht:
Reinhold Gall, SPD-Innenminister in Baden-Württemberg, hat kürzlich in einem Tweet geäußert: Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen. — Reinhold Gall (@reinholdgall) 20. Juni 2015 und Sascha Lobo stößt dies derart auf, dass er sich die Mühe macht, den Tweet Wort für Wort auseinander zu nehmen. Lesenswert: Wie man nicht für die Vorratsdatenspeicherung argumentiert.
Auch der Stuttgarter Tatort vom 21. Juni 2015 hat das Strafrecht mit der Politik in Verbindung gebracht. Diesmal ging es um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 – einem weiteren Millionengrab neben dem BER. Und wen hätte es gewundert, auch in diesem Tatort wurden politische Funktionäre aufgrund der verschiedenen Interessen bedroht oder sogar umgebracht. Die Leiche eines indischen Investors wird in einem Koffer gefunden. Den Kommissaren Thorsten Lannert (Richy Müller) und Sebastian Bootz (Felix Klare) wird bald klar, dass an dieser Sache mehr hängt, als nur ein Mord, der bei einem solchen Umgang mit einer Leiche regelmäßig vorliegt. Und tatsächlich – auch...