Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Arbeitsverbot während des Mutterschutzes gilt auch für Strafrichterinnen (auch wenn dann 13 Monate Hauptverhandlung zu wiederholen sind)

Einen neue Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Kammer auch dann ordnungsgemäß besetzt ist, wenn sich eines seiner Mitglieder im Mutterschutz befindet und dennoch an der Hauptverhandlung teilnimmt. § 6 Abs. 1 MuSchG bestimmt: Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter...

„Jeder Mensch hat seinen Abgrund“ von Norbert Nedopil

Kurz vor Schluss lese ich diesen Satz, der das erste Sachbuch von Herrn Prof. Dr. Norbert Nedopil treffend zusammenfasst. Ich weiß aber natürlich, dass mein Fach [die forensische Psychiatrie] für die meisten Menschen so undurchschaubar und unheimlich ist, dass es ihnen vielleicht ein bisschen Angst macht. Angst entsteht, wenn man mit etwas konfrontiert wird, was man nicht kennt und was man nicht gewohnt ist. Damit ist im Grunde alles beschrieben, was dieses Buch ausmacht. Der Leser lernt nur sehr wenig über forensische Psychiatrie, dafür bekommt er angelesene Erkenntnisbrocken aus anderen Disziplinen geliefert. Allein die knappen Fallskizzen gefallen. Die meisten dürften...

Fortdauer der Untersuchungshaft darf nicht lediglich mit dem Verweis auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen oder frühere Haftfortdauerentscheidungen begründet werden

Die Untersuchungshaft ist für den Beschuldigten die schwerwiegendste Maßnahme, da sie erheblich in Freiheitsrechte eingreift, obwohl eine rechtskräftige Verurteilung noch nicht vorliegt. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, den Haftbefehl, der Grundlage der Untersuchungshaft ist, überprüfen zu lassen. Wird der Haftbefehl nicht aufgehoben, so kann gegen diese Entscheidung Haftbeschwerde eingelegt werden. Wurde Anklage vor einem Oberlandesgericht erhoben, so ist der Bundesgerichtshof (BGH) für Haftbeschwerden zuständig und bekommt dadurch die Möglichkeit, grundsätzliche Ausführungen zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft zu machen. Dies hat er mit seinem Beschluss vom 29. September 2016 – StB 30/16 getan, in dem er einer Haftbeschwerde stattgegeben...

Das Merkmal des Im-Stich-Lassens bei der Aussetzung

Nach längerer Pause melden wir uns endlich mit unserer Definitionsreihe zurück. Thema dieses Beitrages ist die Aussetzung nach § 221 StGB, die eine nicht zu unterschätzende Rolle in strafrechtlichen Klausuren spielt. Denn in allen Fällen, in denen der Beschuldigte sich vom Handlungsort entfernt und eine verletzte Person zurücklässt oder schlicht eine Hilfeleistung unterlässt, ist kurz an die Aussetzung in Form des Im-Stich-Lassens eines hilflosen Menschen zu denken. Der Wortlaut des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB lautet: Wer einen Menschen in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet...

Neues vom BGH: Die Vernehmung eines Zeugen durch den Richter außerhalb des Sitzungssaales ist auch dann nicht zulässig, wenn sie audiovisuell übertragen wird

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 84/16 eine spektakuläre Entscheidung getroffen, an der sich künftige audiovisuelle Vernehmungen messen lassen müssen. Denn der BGH erklärte eine Vernehmung für unzulässig, in der die Zeugin von dem Richter in einem separaten Raum vernommen und dies audiovisuell in den Sitzungssaal übertragen worden ist. Die Folge: Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg, durch das der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und sogar die besondere Schwere der Schuld bejaht wurde, musste aufgehoben werden. Was passiert ist: Dem Angeklagten, einem Kurden jesidischen Glaubens, wurde...

Der Klassiker in 64. Auflage – Fischer Strafgesetzbuch 2017 erschienen

Die Marketing-Experten des Beck-Verlags hatten eines Tages die Idee, die beigen sog. Kurzkommentare (der Reihentitel leitet bekanntlich fehl, der Fischer hat bspw. 2.723 Seiten) mit einer leuchtend roten Bauchbinde zu verkaufen, auf der die wichtigsten eingepflegten Gesetzesänderungen notiert sind, damit dem Inhaber der Vor(vor)auflage klar werde, dass sich das angepriesene Werk deutlich von dem unterscheidet, das er bereits sein Eigen nennt. Packt man aber den Kommentar aus und entsorgt die Bauchbinde, verhindern häufig nur die Jahreszahl und die Auflagennummer, dass der Grund für den Erwerb der Neuauflage nicht allzu rasch in Vergessenheit gerät. In Bereichen, in denen der Gesetzgeber nicht...