Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Regelbeispiele beim Diebstahl – das Merkmal der „anderen Schutzvorrichtung“

Der Diebstahl gehört zu den Delikten, die in einer Klausur und auch in der Praxis sitzen müssen. Gut macht es sich auch, wenn man die Regelbeispiele des § 243 StGB beherrscht und in einer Klausur prüfen kann. Denn hier zeigt sich, wer beim Lernen von Definitionen und Fallgruppen besonders fleißig war. Wir helfen dabei natürlich gerne und stellen heute den Begriff der „anderen Schutzvorrichtung“ vor, der sich bei den Regelbeispielen des Diebstahls findet. Aber zuerst einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Erinnerung: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten...

TV-Tipp zum Wochenende

Eher etwas für starke Nerven: Eine ARD-Dokumentation über sechs internationale Profiler mit allerlei expliziten Bildern und Videos aus der Kriminalitätspraxis. Und der These, dass die berufliche Beschäftigung mit Serienmördern nicht folgenlos bleibt. Link (täglich ab 22 Uhr) Eine Kopie für’s nächste Halloween aufzuheben, kann nicht schaden.

Jahrelanger Rechtsstreit um den Beinahetreffer beendet – Bundesverfassungsgericht stärkt Bundesgerichtshof den Rücken

Der lange Rechtsstreit um den sogenannten „Beinahetreffer“ ist beendet. Fast vier Jahre ist es nun her, dass das Landgericht Osnabrück den damals 16-jährigen Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung verurteilte. Der Fall wanderte bis zum Bundesgerichtshof und sogar zum Bundesverfassungsgericht, wo der Betroffene nun mit seiner Verfassungsbeschwerde endgültig scheiterte. Der Beinahetreffer Gegenstand des Verfahrens war die Verwertbarkeit des sogenannten Beinahetreffers bei einem Reihengentest nach § 81h StPO . Der Reihengentest ist eine Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung von gewichtigen Straftaten, bei der auf freiwilliger Grundlage DNA-Proben genommen werden, die mit Spuren am Tatort abgeglichen werden. Von einem Beinahetreffer ist hier die Rede, wenn bei...

Wein verschütten darfst du nicht, sonst kommst du vor das Amtsgericht.

Vor dem Amtsgericht werden ja hin und wieder Fälle verhandelt, die einem die Tränen in die Augen treiben. Manchmal weiß man allerdings nicht so recht, ob man über den angeklagten Sachverhalt aus Freude oder aus Trauer weinen soll. In der vergangenen Woche konnte man eine solche Situation auch vor dem Amtsgericht Tiergarten miterleben. Der Anklagevorwurf: Versuchte Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung den Wein aus seinem Glas in Richtung des Podiums geschüttet haben, um seinen Unmut über die Redner und deren Meinungen auszudrücken. Getroffen wurde niemand. Auch konnte der Wein vom Boden vollständig entfernt werden. Ein Schaden entstand...

Ich will doch nur spielen – Mann gibt Freundin Betäubungsmittel in den Tee, um mit seinen Kumpels zocken zu können

Wie die Online-Ausgabe von Der Westen berichtet und die einschlägigen Fachmagazine (Chip, GameZone, PC Games) dankbar zitieren, wurde in Castrop-Rauxel ein Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, weil er seiner Freundin nicht näher benannte Betäubungsmittel in den Tee gegeben habe soll, nachdem sie nach langer Arbeitsschicht müde nach Hause kam und vermutlich eher schlafen wollte, als ihrem Freund und dessen Kumpels beim Zocken zuzuschauen. Infolge des Betäubungsmittels habe die Freundin bis zum nächsten Tag um 12 Uhr durchgeschlafen und sei auf der Fahrt zur Arbeit am nächsten Tag mehrfach eingenickt. Welchen Anteil die 10-Stunden-Schicht daran hatte, wurde vor dem Amtsgericht offenbar...

Veranstaltung der BKV in Potsdam: Aktuelle Fragen der Gesetzgebung im Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Ob dieser Titel sexy genug ist, eine hinreichende Menge von Zuhörern auf den Campus Griebnitzsee zu führen? In der Vergangenheit hat die Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung e.V. sehr nette und instruktive Dikussionsveranstaltungen durchgeführt, sodass man sich guten Gewissens den kommenden Mittwoch, 19 Uhr, in den Kalender eintragen kann. Herr Ministerialdirigent Dr. Matthias Korte, BMJV, spricht zum o. g. Thema. RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher führt – wie stets – durch die Diskussion. Ort: Universität Potsdam, Campus Griebnitzsee, Hörsaal 05. Beginn: 19.00 Uhr Es gibt auch einen Flyer. Konstantin Stern