Vorschläge zur Reform der StPO

Mit fast 500 Paragraphen stellt die Strafprozessordnung (StPO) ein umfangreiches Regelwerk dar, das einen fairen Strafprozess ermöglichen soll. Doch manchmal zeigt sich in der Praxis, dass nicht alle gesetzlichen Regelungen vollständig geglückt sind. Hin und wieder existiert noch Raum für Verbesserungen. Am 13. Oktober 2015 hat eine Expertenkommission dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ihren Bericht „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens“ übergeben.

Damit hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas nach kurzer Zeit schon das zweite große strafrechtspolitische Projekt vorgenommen. Erst im Juni 2015 hatte eine Expertenkommission dem Minister ihren Bericht zur Reform der Tötungsdelikte überreicht. Während dort überwiegend sprachliche Korrekturen und systematische Anpassungen des materiellen Rechts eine Rolle spielten, liefert der Bericht zur Reform der StPO nun Vorschläge zur Verbesserung des Prozessrechts.

Der Bericht enthält 50 Empfehlungen, wie das Strafverfahren nach Ansicht der Experten effizienter und praxistauglicher gemacht werden kann. Die Beschleunigung des Strafverfahrens ist ein Kernanliegen der Kommission. Daneben gibt es auch Vorschläge zur Stärkung der Rechte des Beschuldigten. Unter anderem wird ein Antragsrecht des Beschuldigten auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen – diese Möglichkeit hat der BGH erst kürzlich aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage noch abgelehnt. Auch wird für das Hauptverfahren die Möglichkeit einer Eröffnungserklärung der Verteidigung nach Verlesung der Anklageschrift erörtert. Interessant ist auch der Vorschlag, die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gem. § 153a Abs. 2 StPO für das Revisionsverfahren einzuführen.

Hier finden Sie den vollständigen Bericht der Expertenkommission.

Zudem finden Sie hier den Anlagenband I (Gutachten) und den Anlagenband II (Protokolle) zum Bericht.

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