Rauschgift im Gepäck – Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit des Drogenkuriers bei Zwischenlandungen

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist undurchsichtig. Das erklärt auch, warum der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder Entscheidungen der Vorinstanzen korrigieren muss. Erwischt hat es jetzt das Landgericht Düsseldorf, das sich mit den Konkurrenzen zwischen einzelnen Delikten schwer getan hat. Anlass war die Zwischenlandung eines Drogenkuriers, dessen Koffer mit Kokain gefüllt war. Im Einzelnen geschah folgendes: Der Angeklagte gab seinen Koffer, der etwa drei Kilogramm Kokainzubereitung enthielt, am Flughafen in der Dominikanischen Republik auf, um mit dem Gepäck über Düsseldorf nach Izmir zu fliegen. In Düsseldorf wurde der Koffer mit den anderen Gepäckstücken ausgeladen und auf das Gepäckband aufgeladen, weil er für den Anschlussflug...