Verschlagwortet: Rücknahme

Wenn der Angeklagte seine Revision ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger zurücknimmt

Es gibt immer wieder Fälle, in denen man sich wünscht, der Mandant hätte lieber nichts gemacht oder gesagt. Dass muss sich auch der Verteidiger gedacht haben, der seinen Mandanten in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vertreten hat. Ohne Absprache mit seinem Verteidiger hatte der Mandant die Revision gegen seine Verurteilung zurückgenommen – rechtswirksam, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juli 2019 (2 StR 570/18) entschieden hat. Der Angeklagte war vom Landgericht Aachen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil legte der Verteidiger des Angeklagten Revision ein und begründete diese...

Ein „unter Schock“ erklärter Rechtsmittelverzicht ist wirksam

Als Strafverteidiger erlebt man nicht selten, dass Mandanten erst nach einem Urteil Rechtsrat suchen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. In der Regel ist dies unproblematisch, wenn die Rechtsmittelfrist noch läuft. In diesem Fall kann Berufung oder Revision eingelegt werden, sodass sich die Gerichte erneut mit der Sache befassen müssen. Problematisch ist hingegen, wenn der Betroffene sich in der Verhandlung auf einen Rechtsmittelverzicht eingelassen hat. Denn ist ein Rechtsmittelverzicht erst einmal in der Welt, so ist es nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, ihn rückgängig zu machen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 9. März 2017 – 3...

NSU-Reihe: Wie kann man seinen Pflichtverteidiger feuern?

NSU-Reihe: Wie kann man seinen Pflichtverteidiger feuern? Letzte Woche schien es so als würde ein turbulenter Sturm über dem NSU-Prozess ausbrechen. Nachdem dieser sich in ein laues Lüftchen verwandelte, steht die Luft im Gerichtssaal nun wieder still. Beate Zschäpe ist mit ihrem Antrag, ihren drei Pflichtverteidigern das Vertrauen zu entziehen, gescheitert. Die Richter des Oberlandesgerichts München hielten ihre Stellungnahme für nicht überzeugend und setzten das Verfahren in der bisherigen Konstellation wie geplant fort. Für uns allerdings kein Grund die Strafprozessordnung (StPO) zugeschlagen zu lassen. Denn wer hat sich in den letzten Tagen nicht mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen...