Verschlagwortet: Mordmerkmal

In die Falle gelockt? – Heimtückische Tötung

Von den Mordmerkmalen ist die Heimtücke wohl eines, welches einem am häufigsten während des Studiums begegnet. Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Ein Opfer ist dann arglos, wenn es sich keines Angriffs gegen seine körperliche Unversehrtheit versieht. Wehrlos ist es anschließend dann, wenn es aufgrund der Überraschung durch den Täter in seinen Abwehrmöglichkeiten so erheblich eingeschränkt ist, dass die Person keine Möglichkeit dazu hat, den Angriff wenigstens zu erschweren. Mit der Heimtücke hat sich auch der Bundesgerichtshof (2 StR 320/22) in seinem Beschluss vom 24. Mai 2023 befasst....

Das Auto als Tatwaffe – Herbeiführung eines Unfalls, um die eigene Ehefrau zu töten

Der Mord gem. § 211 StGB spielt immer wieder eine Rolle in Strafrechtsklausuren während des Studiums. Besonders beliebt in Klausuren ist unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke, welches auch der Angeklagte im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 234/22) vom 30. März 2023 verwirklicht haben soll. Der Angeklagte fasste den Entschluss seine Ehefrau zu töten, da er annahm, dass sie ihm fremdging. Zudem hatte er Angst, dass sie ihn mit den Kindern verlassen könnte und war außerdem darüber verärgert, dass sie seinen Wunsch nach Geschlechtsverkehr zurückgewiesen hatte. Um seinen Plan in die Tat umzusetzen, erzählte der Angeklagte seiner Frau, dass...

Schlüpfrige Chat-Nachrichten – Das Mordmerkmal der Heimtücke

Totschlag oder Mord? Um diese Frage beantworten zu können, muss auf die Mordmerkmale zurückgegriffen werden. Eins der  Mordmerkmale, die im § 211 Abs. 2 StGB geregelt sind, ist die Heimtücke. Heimtückisch handelt, wer die zum Zeitpunkt seines Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt. Da diese Definition eine sehr weite Auslegung der Heimtücke ermöglicht, kommt es regelmäßig zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 81/22) vom 5. April 2022. Die Revision des Angeklagten richtete sich im hiesigen Fall gegen die vom Landgericht München festgestellte Heimtücke und der damit einhergehenden Verurteilung wegen...

Ein spontaner Mordentschluss

Der Straftatbestand des Mordes mit seinen Mordmerkmalen begegnet einem immer wieder in den Strafrechtsvorlesungen. Eines dieser Mordmerkmale ist die Heimtücke, welche der zweiten Gruppe der Mordmerkmale angehört. Heimtückisch handelt derjenige, der die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. In seinem Beschluss vom 29. Juni 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 127/22) mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beschäftigen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt sah der Angeklagte in der Nacht eine ihm unbekannte Frau und entschloss sich spontan, sie anzugreifen und möglicherweise auch zu töten. Nachdem er...

Erpresster tötet den Erpresser – Heimtückischer Mord?

Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...

Der Begriff der Verdeckungsabsicht beim Mord gem. § 211 StGB

Nicht selten lässt sich ein Täter im Anschluss an die Begehung einer Straftat und in Ansehung der ihm drohenden Strafverfolgung dazu hinreißen, einen anderen Menschen zum Zwecke der Tatverdeckung umzubringen. Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht hat daher sowohl für Klausuren als auch für die Praxis eine hohe Relevanz. Was genau unter diesem Merkmal zu verstehen ist, wollen wir heute deshalb einmal wiederholen. Definition: Mit Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten. Zu den einer Verdeckung zugänglichen...

Begriff des gemeingefährlichen Mittels beim Mord

Nicht alle Mordmerkmale sind für Klausuren und Praxis von gleicher Relevanz. In Klausuren wird neben Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier und niederen Beweggründen auch das Merkmal der Gemeingefährlichkeit gerne abgeprüft. Denn praktische Anwendungsfälle existieren zahlreich, insbesondere im Straßenverkehr und bei Attentaten. Was unter der Gemeingefährlichkeit genau zu verstehen ist, wiederholen wir heute. Zur Erinnerung der Wortlaut des § 211 Abs. 2 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Definition: Eine Tötung ist...