Verschlagwortet: Mordmerkmal
Der Straftatbestand des Mordes mit seinen Mordmerkmalen begegnet einem immer wieder in den Strafrechtsvorlesungen. Eines dieser Mordmerkmale ist die Heimtücke, welche der zweiten Gruppe der Mordmerkmale angehört. Heimtückisch handelt derjenige, der die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. In seinem Beschluss vom 29. Juni 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 127/22) mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beschäftigen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt sah der Angeklagte in der Nacht eine ihm unbekannte Frau und entschloss sich spontan, sie anzugreifen und möglicherweise auch zu töten. Nachdem er...
Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...
Nicht selten lässt sich ein Täter im Anschluss an die Begehung einer Straftat und in Ansehung der ihm drohenden Strafverfolgung dazu hinreißen, einen anderen Menschen zum Zwecke der Tatverdeckung umzubringen. Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht hat daher sowohl für Klausuren als auch für die Praxis eine hohe Relevanz. Was genau unter diesem Merkmal zu verstehen ist, wollen wir heute deshalb einmal wiederholen. Definition: Mit Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten. Zu den einer Verdeckung zugänglichen...
Nicht alle Mordmerkmale sind für Klausuren und Praxis von gleicher Relevanz. In Klausuren wird neben Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier und niederen Beweggründen auch das Merkmal der Gemeingefährlichkeit gerne abgeprüft. Denn praktische Anwendungsfälle existieren zahlreich, insbesondere im Straßenverkehr und bei Attentaten. Was unter der Gemeingefährlichkeit genau zu verstehen ist, wiederholen wir heute. Zur Erinnerung der Wortlaut des § 211 Abs. 2 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Definition: Eine Tötung ist...