Mord aus Heimtücke trotz frontalen Angriffs? 

Wer einen Mord in einer Klausur prüfen muss, kommt oftmals nicht an dem Mordmerkmal der Heimtücke vorbei. Da es eine Menge von Problemen birgt, ist es wohl eines der klausurrelevantesten Mordmerkmale. Nach der Definition handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Ob auch im vorliegenden Fall das Mordmerkmal der Heimtücke einschlägig ist, hat der Bundesgerichtshof (1 StR 104/23) in seinem Beschluss vom 15. November 2023 entschieden. Der Angeklagte traf auf einem Bahnhof auf den Geschädigten, den er aus einer früheren Auseinandersetzung wiedererkannte. Nachdem sich die beiden wechselseitig als „Arschloch“ beleidigten, zog...