Verschlagwortet: Heimtücke

Das Auto als Tatwaffe – Herbeiführung eines Unfalls, um die eigene Ehefrau zu töten

Der Mord gem. § 211 StGB spielt immer wieder eine Rolle in Strafrechtsklausuren während des Studiums. Besonders beliebt in Klausuren ist unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke, welches auch der Angeklagte im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 234/22) vom 30. März 2023 verwirklicht haben soll. Der Angeklagte fasste den Entschluss seine Ehefrau zu töten, da er annahm, dass sie ihm fremdging. Zudem hatte er Angst, dass sie ihn mit den Kindern verlassen könnte und war außerdem darüber verärgert, dass sie seinen Wunsch nach Geschlechtsverkehr zurückgewiesen hatte. Um seinen Plan in die Tat umzusetzen, erzählte der Angeklagte seiner Frau, dass...

Familiendrama – Totschlag oder Mord?

Die schwersten Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) stellen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag in besonders schweren Fällen (§ 212 Abs. 2 StGB) dar. Für die Bestimmung, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt, kommt es auf die Mordmerkmale an. Daher gehört das Verständnis der Mordmerkmale zum Grundlagenwissen für angehende Juristen dazu. Zu den Mordmerkmalen gehören unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke und das der niedrigen Beweggründe. In seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 163/22) mit diesen in Bezugnahme auf den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO beschäftigen. Dieser legt fest,...

Schlüpfrige Chat-Nachrichten – Das Mordmerkmal der Heimtücke

Totschlag oder Mord? Um diese Frage beantworten zu können, muss auf die Mordmerkmale zurückgegriffen werden. Eins der  Mordmerkmale, die im § 211 Abs. 2 StGB geregelt sind, ist die Heimtücke. Heimtückisch handelt, wer die zum Zeitpunkt seines Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt. Da diese Definition eine sehr weite Auslegung der Heimtücke ermöglicht, kommt es regelmäßig zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 81/22) vom 5. April 2022. Die Revision des Angeklagten richtete sich im hiesigen Fall gegen die vom Landgericht München festgestellte Heimtücke und der damit einhergehenden Verurteilung wegen...

Ein spontaner Mordentschluss

Der Straftatbestand des Mordes mit seinen Mordmerkmalen begegnet einem immer wieder in den Strafrechtsvorlesungen. Eines dieser Mordmerkmale ist die Heimtücke, welche der zweiten Gruppe der Mordmerkmale angehört. Heimtückisch handelt derjenige, der die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. In seinem Beschluss vom 29. Juni 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 127/22) mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beschäftigen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt sah der Angeklagte in der Nacht eine ihm unbekannte Frau und entschloss sich spontan, sie anzugreifen und möglicherweise auch zu töten. Nachdem er...

Erpresster tötet den Erpresser – Heimtückischer Mord?

Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...

Liegt eine heimtückische Tötung nur bei „heimlichem“ Vorgehen vor?

Eine heimtückische Tötung nach § 211 Abs. 2 StGB liegt dann vor, wenn der Täter in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Hierbei ist wesentlich, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet – also arglos ist – in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren. Im Rahmen einer heimtückischen Tötung erfordert das heimtückische Handeln kein „heimliches“ Vorgehen. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr...

Heimtückemord bei Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit für einen Raub

Mit dem Mordmerkmal der Heimtücke haben wir uns schon vor ein paar Wochen etwas ausführlicher beschäftigt. Aber noch einmal zur Wiederholung: Wann handelt jemand heimtückisch? Nach der Rechtsprechung tötet heimtückisch im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB derjenige, wer bei Tötung die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit einer anderen Person ausnutzt. Arglos ist dabei, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs nicht versieht, also die Vorstellung hat, vor einem Angriff sicher zu sein. Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer die natürliche Abwehrbereitschaft und –fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist. Heute wollen wir uns einmal genauer mit der Frage auseinandersetzen,...