Verschlagwortet: Heimtücke
Die Heimtücke ist wohl eines der klausurrelevantesten Mordmerkmale. Die Definitionen sind daher essentiell für eine erfolgreiche Strafrechtsklausur. Ein Täter tötet dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit geschaffene Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben versieht. Wehrlos ist zuletzt derjenige, der infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außer Stande oder in der Verteidigung stark eingeschränkt ist. Wann diese Arg- und Wehrlosigkeit genau vorliegen muss, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 132/23) in seinem Beschluss vom 26. Juli 2023 beantwortet. Als die Geschädigte die Haustür öffnete, schlug der Angeklagte ihr mit der Faust...
Wer einen Mord in einer Klausur prüfen muss, kommt oftmals nicht an dem Mordmerkmal der Heimtücke vorbei. Da es eine Menge von Problemen birgt, ist es wohl eines der klausurrelevantesten Mordmerkmale. Nach der Definition handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Ob auch im vorliegenden Fall das Mordmerkmal der Heimtücke einschlägig ist, hat der Bundesgerichtshof (1 StR 104/23) in seinem Beschluss vom 15. November 2023 entschieden. Der Angeklagte traf auf einem Bahnhof auf den Geschädigten, den er aus einer früheren Auseinandersetzung wiedererkannte. Nachdem sich die beiden wechselseitig als „Arschloch“ beleidigten, zog...
Ein wenige Wochen oder Monate altes Kleinkind ist aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig. Kann ein Baby also gar nicht heimtückisch getötet werden? Aufgrund dieser Problematik ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass es bei der Tötung eines Kleinkindes in diesem Alter nicht auf die Arg- und Wehrlosigkeit des Kindes ankommt, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten. Schutzbereiter Dritter ist laut Bundesgerichtshof jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies...
Von den Mordmerkmalen ist die Heimtücke wohl eines, welches einem am häufigsten während des Studiums begegnet. Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Ein Opfer ist dann arglos, wenn es sich keines Angriffs gegen seine körperliche Unversehrtheit versieht. Wehrlos ist es anschließend dann, wenn es aufgrund der Überraschung durch den Täter in seinen Abwehrmöglichkeiten so erheblich eingeschränkt ist, dass die Person keine Möglichkeit dazu hat, den Angriff wenigstens zu erschweren. Mit der Heimtücke hat sich auch der Bundesgerichtshof (2 StR 320/22) in seinem Beschluss vom 24. Mai 2023 befasst....
Der Mord gem. § 211 StGB spielt immer wieder eine Rolle in Strafrechtsklausuren während des Studiums. Besonders beliebt in Klausuren ist unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke, welches auch der Angeklagte im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 234/22) vom 30. März 2023 verwirklicht haben soll. Der Angeklagte fasste den Entschluss seine Ehefrau zu töten, da er annahm, dass sie ihm fremdging. Zudem hatte er Angst, dass sie ihn mit den Kindern verlassen könnte und war außerdem darüber verärgert, dass sie seinen Wunsch nach Geschlechtsverkehr zurückgewiesen hatte. Um seinen Plan in die Tat umzusetzen, erzählte der Angeklagte seiner Frau, dass...
Die schwersten Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) stellen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag in besonders schweren Fällen (§ 212 Abs. 2 StGB) dar. Für die Bestimmung, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt, kommt es auf die Mordmerkmale an. Daher gehört das Verständnis der Mordmerkmale zum Grundlagenwissen für angehende Juristen dazu. Zu den Mordmerkmalen gehören unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke und das der niedrigen Beweggründe. In seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 163/22) mit diesen in Bezugnahme auf den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO beschäftigen. Dieser legt fest,...
Totschlag oder Mord? Um diese Frage beantworten zu können, muss auf die Mordmerkmale zurückgegriffen werden. Eins der Mordmerkmale, die im § 211 Abs. 2 StGB geregelt sind, ist die Heimtücke. Heimtückisch handelt, wer die zum Zeitpunkt seines Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt. Da diese Definition eine sehr weite Auslegung der Heimtücke ermöglicht, kommt es regelmäßig zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 81/22) vom 5. April 2022. Die Revision des Angeklagten richtete sich im hiesigen Fall gegen die vom Landgericht München festgestellte Heimtücke und der damit einhergehenden Verurteilung wegen...