Vorratsdatenspeicherung Verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem Bericht von Focus-Online heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Nach dem seit 2008 in Kraft getretenem Gesetz werden Telekommunikationsdaten für die Dauer von sechs Monaten gespeichert. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die geltende Regelung gegen das verfassungsrechtlich abgesicherte Recht des Telekommunikationsgeheimnisses. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde durch das Bundesverfassungsgericht im legendären Volkszählungsurteil erfunden. Seit dem sind zahlreiche Gesetze an der Hürde dieses Rechtes gescheitert. Hierzu zählen insbesondere der große Lauschangriff und die Online Durchsuchung. Grundsätzlich ist die Entscheidung zu begrüßen, sie kam nur leider zu früh. Ich habe gerade nur mal...

