Was ist schon viel Alkohol?

Gestern war ich mal wieder im Amtsgericht Tiergarten unterwegs und schleppte Akten zum Anwaltszimmer. Auf dem Gang traf ich dann einen Mandanten, der mir mitteilte, dass er gleich eine Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht habe. Er hätte vergessen, mich anzurufen, war aber sehr erfreut mich zu treffen.

Vom Richter habe ich mir dann gleich die Akte geben lassen und stellte fest, dass mein Mandant zum Tatzeitpunkt „leicht“ alkoholisiert gewesen ist.

Aufgrund dieser Alkoholisierung wurde meinem Antrag auf Beiordung durch das Gericht stattgegeben.

Als dann der Mandant gefragt wurde, ob er ein Alkoholproblem hätte, wurde dies verneint. Am Tattag hätte er nicht viel getrunken, er sei höchstens leicht angetrunken gewesen. Über diese Angabe war der Richter ein wenig verwundert und er verlas das Alkoholgutachten. Nach diesem hatte mein Mandant zum Tatzeitpunkt 2,5 Promille.

Es gibt halt unterschiedliche Vorstellungen von viel Alkohol.

Obwohl mein Mandant bereits zwei Mal im Arrest war, wurde nach längeren Gesprächen zwischen dem Gericht, der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft und mir lediglich eine Verwarnung und Betreuungsweisung verhängt.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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