Kategorie: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Kiloweise Cannabis – Wie hoch ist die Strafe?

Der Handel mit Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zu höheren Freiheitsstrafen führen und ist nicht zu unterschätzen, was die festgesetzten Strafen angeht. Geregelt ist dies unter anderem im § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz), der den Grundtatbestand für den Verkehr mit Betäubungsmitteln darstellt. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Wer dann mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt...

Rauschgift verkauft – 5 Jahre Freiheitsstrafe zu viel?

Wenn in der Verhandlung klar wird, der Täter hat die Straftat begangen und ist schuldig, stellt sich daraufhin die Frage: „Wie ist er nun zu bestrafen?“. Im entsprechenden Paragraphen ist der vorgesehene Strafrahmen festgeschrieben, doch dieser kann meist sehr variieren. So erwartet einen Straftäter, der sich wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln gem. § 29 BtMG strafbar gemacht hat nach Abs. 2 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das ist nun eine Frage der Strafzumessung. Dabei muss sich grundsätzlich an der Schwere der Schuld orientiert werden. Grundsätze der Strafzumessung sind im § 46 StGB geregelt. Gem. Abs. 1...

Armbrust, Machete und ein Schwert als Waffen für einen Drogenhandel

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird nahezu jeder Umgang mit Drogen, zu denen etwa Cannabisprodukte, Heroin, Kokain und Amphetamine zählen, unter Strafe gestellt. Dabei sind die erwarteten Strafen meist sehr empfindlich vorgesehen. Das Betäubungsmittelgesetz sieht jedoch auch Möglichkeiten zur Minderung der Strafe vor. So auch im § 30a Abs. 3 BtMG, mit dem sich der Bundesgerichtshof (2 StR 498/20) in seinem Beschluss vom 28. April 2021 beschäftigen musste. Im hiesigen Fall hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Bei der Ablehnung eines minder schweren Falles gem....

60 Cannabispflanzen in der Wohnung angebaut

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind diejenigen Delikte geregelt, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dabei spielt die Menge der Drogen oft einen wichtigen Faktor und kann bei der der Länge der Strafe entscheidend sein. Der Bundesgerichtshof (5 StR 534/19) hat sich in seinem Beschluss vom 25. November 2020 mit dem § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG beschäftigt, der das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge regelt. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer jedoch mit Betäubungsmitteln in nicht...

Amphetamine online bestellt

Das Strafgesetzbuch ist nicht die einzige Quelle materiellen Strafrechts; auch in anderen Gesetzen finden sich Vorschriften über dieses. So ist das Betäubungsmittelstrafrecht im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) geregelt und gehört zum Nebenstrafrecht. Eine wichtige Norm des BtMG ist  der § 29 BtMG. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Auch der Bundesgerichtshof (3 StR 416/21)...

Macht sich ein bloßer Drogenkurier als Mittäter wegen unerlaubtem Handeltreiben strafbar?

Wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, wird gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Wenn eine Person dazu lediglich Beihilfe im Sinne des § 27 Strafgesetzbuch (StGB) leistet, den Täter bei der Begehung der Straftat also nur als Gehilfe unterstützt, ist die Strafe für den Gehilfen nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt dann nur noch bei drei Monaten. In seinem Beschluss vom 13. April 2021 (4 StR 506/20) musste der Bundesgerichtshof beurteilen, ob das Verhalten eines Drogenkuriers lediglich eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben darstellt...

Der verdeckte Ermittler beim Drogenkauf

Zwar begegnet einem das Betäubungsmittelgesetz im Studium nicht häufig, so spielt es doch in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt, dem kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.  Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt. Handeltreiben ist dabei jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. Nebstdem gehört das Handeltreiben zu den Delikten, bei denen mehrere natürliche Handlungen durch den Tatbestand des Gesetzes zu...