Amphetamine online bestellt

Das Strafgesetzbuch ist nicht die einzige Quelle materiellen Strafrechts; auch in anderen Gesetzen finden sich Vorschriften über dieses. So ist das Betäubungsmittelstrafrecht im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) geregelt und gehört zum Nebenstrafrecht.

Eine wichtige Norm des BtMG ist  der § 29 BtMG. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“.

Auch der Bundesgerichtshof (3 StR 416/21) musste sich in seinem Beschluss vom 11. Januar 2022 mit diesem Straftatbestand, speziell mit dem Erwerb von Betäubungsmitteln, auseinandersetzen.

Im hiesigen Sachverhalt bestellte der Angeklagte auf einer Internetseite Amphetamine. Die Hälfte davon wollte er gewinnerbringend weiterveräußern, die andere Hälfte wollte er nicht ausschließbar selbst konsumieren. Nach einer Durchsuchungsmaßnahme gegen ihn versuchte der Angeklagte dann vergeblich, die Bestellung der Amphetamine zu stornieren. Diese wurden ein paar Tage später jedoch in einem Postverteilungszentrum von der Polizei gestoppt und sichergestellt.

Das Landgericht Koblenz sah darin unter anderem einen Erwerb von Betäubungsmitteln und verurteilte den Angeklagten zu 2 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Dem widersprach der Bundesgerichtshof jedoch. Demnach setzt der Erwerb von Betäubungsmitteln voraus, dass der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über diese hat. Vorliegend wurden die Amphetamine jedoch bereits bevor er über die Amphetamine verfügen konnte von der Polizei aufgehalten.

Auch eine Strafbarkeit wegen versuchten Erwerbs scheidet nach Auffassung des Bundesgerichtshofes aus, da der Angeklagte versuchte, die Bestellung zu stornieren, und sich somit freiwillig und ernsthaft bemühte, die Vollendung der Straftat zu verhindern. Aufgrund der getroffenen Feststellungen änderte der Senat den Schuldspruch.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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