Kategorie: Beitragsart

Mitquizzen mit Halbwissen IV – Lösung

Wir wollen euch natürlich die Lösungen der ersten Runde „Mitquizzen mit Halbwissen“ nicht vorenthalten. Beginnen wir heute mit der einfachsten Frage. Am 21. November haben wir gefragt, ob der Selbstmord nach § 211 (Mord) oder nach § 212 (Totschlag) strafbar sei. Wie es die allermeisten richtig bemerkten, war die Frage etwas boshaft formuliert. Schließlich ist der Selbstmord weder nach § 211 noch nach § 212 strafbar. §§ 211 ff StGB erfassen nur die Tötung eines anderen Menschen (statt vieler: BGHSt 19, 135, 137). Bei normalem Selbstmord ist das nicht relevant, weil der Tote ohnehin nicht mehr bestraft werden könnte. Interessant...

Strafverteidiger-Russisch: Rückwirkung – обратная сила

In der vergangenen Woche haben wir eine russische Entsprechung für den lateinischen Rechtssatz nulla poena sine lege angeboten: нет наказания не указанного в законе. Ein weiterer Rechtssatz, welcher aus der allgemeinen Garantiefunktion des Strafrechts nulla poena sine lege abgeleitet wird, ist das Rückwirkungsverbot, (nullum crimen, ) nulla poena sine lege praevia. Die Rückwirkung selbst wird ins Russische wörtlich mit обратная сила übersetzt. Das Rückwirkungsverbot kann man mit запрещение передавать (закону) обратную силу übersetzten. Etwas kürzer und nicht weniger korrekt: запрет обратного действия (закона). In Deutschland sind rückwirkende Strafgesetze generell (d.h. nicht grundsätzlich, sondern immer) verboten nach Art. 103 Abs. 2...

Mitquizzen mit Halbwissen VII: Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht gewinnen! Frage 1/3

Mitquizzen mit Halbwissen mit freundlicher Unterstützung des Beck-Verlags geht in die zweite Runde. Die 1. Frage lautet: In der rechten Sidebar haben wir einen winterlich-juristischen (deutschen) Strafrichter-Schneemann eingefügt. Juristisch ganz korrekt ist das aber nicht zugegangen. Wer findet die Fehler? Diesmal verlosen wir Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht Lehrbuch/Studienliteratur mit Fällen und Aufbauschemata 2. Auflage 2009 XIV, 204 S. Kartoniert C. H. Beck ISBN 978-3-406-59492-2 Weiterhin gilt, dass, wer gewinnen will, den (kostenlosen) beck-shop-Newsletter abonniert haben muss. Auch alle weiteren Regeln gelten fort. Die Lösungen in den Kommentaren werden am Sonntag veröffentlicht. ACHTUNG: Die nächste Frage (2/3) stellen wir auch bereits am Sonntag....

Strafverteidiger-Russisch: nulla poena sine lege – нет наказания не указанного в законе

Nachdem den Rechtsstaatsprinzipien in den vergangenen Wochen in diesem Blog bereits breiter Raum gewährt wurde, soll heute an dieser Stelle die russische Entsprechung für ein weiteres Rechtsstaatsprinzip vorgestellt werden. Der Verfassungsgrundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz) heißt auf Russisch нет наказания не указанного в законе. Im Deutschen Strafrecht finden sich die Straftatbestände und ihre Rechtsfolgen im Strafgesetzbuch und in zahlreichen Nebengesetzen, wie z. B. der Abgabenordnung oder dem Tierschutzgesetz. Russland stellt sich auf den – vertretbaren – Standpunkt, dass alle strafrechtlich relevanten Normen aus Gründen der Rechtsklarheit im Strafkodex niedergeschrieben sein müssen. Straftatbestände außerhalb dieses Strafgesetzbuches sind...

Zerstückelter Toter doch nicht gefressen – Wiederaufnahme abgelehnt

Laut Bericht von Focus Online soll die Familie von Rudolf Rupps nach dem Verschwinden von Herrn Rupps im Jahre 2001 gegenüber der Polizei gestanden haben, Herrn Rupps brutal ermordet und dann die Eingeweide den Hofhunden zum Fressen vorgeworfen zu haben. Die Geständnisse wurden widerrufen. Trotzdem wurden mehrere Familienmitglieder aufgrund von Indizien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im März diesen Jahres wurde Herr Rupps aus der Donau gefischt. Verletzungen, die im Einklang mit den Geständnissen standen, wies Herr Rupps nicht auf. Aufgrund dieser Umstände beantragten die Verteidiger eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 359 Nr. 5 StPO. Nach dieser Vorschrift kann zugunsten...

Strafrecht-Russisch: Schuld und Sühne – вина и икупление

Die Lektüre des ersten Falls aus dem Buch „Verbrechen“ von Ferdinand von Schirach ließ mich mit zwei Russen über Sinn Zweck von Strafen diskutieren. Solltet ihr einmal in diese Situation gelangen, helfen vielleicht die folgenden Vokabeln: Wenn ihr eher die absoluten Strafzwecktheorien vertretet: Sühne – искупление (вины), кара Schuld – вина Für die relativen Strafzwecktheoretiker gelten folgende Vokabeln: Generalprävention – общее предупреждение Spezialprävention – специальное предупреждение Abschreckung – устрашение Vorbeugung – предупреждение Verhinderung – предотвращение, недопушение verhindern, vorbeugen – предотвращать, препятствовать Sozialschädlichkeit – социальная вредность Zusätzlich können von Nutzen sein: ein Verbrechen ahnden – наказывать за проступок Strafe – наказание,...

Mitquizzen mit Halbwissen IV – Joecks Studienkommentar gewinnen – Frage 2/3

Wir haben uns sehr über die rege Diskussion zur letzten Quizfrage gefreut. Daher gibt es heute eine Frage, deren Beantwortung nur weniger Worte bedarf. Es gilt zu beantworten, ob der Selbstmord entweder nach § 211 (Mord) oder nach § 212 StGB (Totschlag) strafbar ist. Ihr habt wieder bis Montag abend Zeit. Die Lösungen in den Kommentaren werden erst nach Ablauf der Lösungsfrist angezeigt. So es denn klappt. Nicht vergessen: Um zu gewinnen, müsst ihr euch für den (kostenlosen) Newsletter von Beck online anmelden.