Kategorie: Allgemein

Wann werden besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs im Sinne des § 316a StGB ausgenutzt?

Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer gilt sowohl im ersten als auch im zweiten Examen als beliebter Prüfungsstoff. Insbesondere in Sachverhalte, in denen Taxifahrer vorkommen, bauen die Prüfungsämter den räuberischen Angriff gerne ein. Der Tatbestand bietet eine Vielzahl von Problemen, die es zu kennen gilt. Wir widmen uns deshalb heute dem Begriff der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs.

Wenn vergessen wird, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen

In der Praxis passiert es selten, dass das Gericht gänzlich vergisst, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen. Was allerdings immer wieder vorkommt ist, dass dem Angeklagten das letzte Wort erteilt wird und das Gericht im Anschluss noch einmal in die Verhandlung eintritt, ohne dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu erteilen.

Die Einfuhr von Drogen aus Angst um das eigene Leben und ihre strafrechtlichen Konsequenzen

Wer Drogen nach Deutschland einführt, begeht einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dies gilt auch dann, wenn die die Drogen nicht völlig freiwillig, sondern auf Druck eines Hintermannes eingeführt werden. Dass Druck und Drohungen eines Hintermannes aber nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben dürfen, wenn es um die Strafe des Einführenden geht, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss vom 6. Februar 2019 – 2 StR 593/18 deutlich gemacht.

Beim Ladendiebstahl erwischt – Baden-Württemberg wird strenger

Der Ladendiebstahl gilt als Massenphänomen. Ob es sich aber um eine Bagatelle handelt, hängt von der Sichtweise ab. Baden-Württemberg möchte nun nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung die Strafverfolgung verschärfen und schafft eine vormals bestehende Bagatellgrenze ab. Zukünftig muss man in Baden-Württemberg auch mit einer Bestrafung / Verurteilung rechnen, wenn der Wert der entwendeten Ware nicht mehr als 25,00 € beträgt. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin

Fehlgeschlagener Versuch beim Postdienstleister

Über verlorene Examensklausuren und verspätete Prüfungsladungen wurde bereits mehrfach berichtet. Doch auch die erwartungsgemäße Postzustellung von Anwaltsschreiben scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Kürzlich erreichte uns dieses Schreiben, frei nach dem Motto: „Tut uns leid. Wir haben es nicht geschafft. Aber jetzt ist es wohl auch egal.“