Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Der Ladendiebstahl gilt als Massenphänomen. Ob es sich aber um eine Bagatelle handelt, hängt von der Sichtweise ab. Baden-Württemberg möchte nun nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung die Strafverfolgung verschärfen und schafft eine vormals bestehende Bagatellgrenze ab. Zukünftig muss man in Baden-Württemberg auch mit einer Bestrafung / Verurteilung rechnen, wenn der Wert der entwendeten Ware nicht mehr als 25,00 € beträgt. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Über verlorene Examensklausuren und verspätete Prüfungsladungen wurde bereits mehrfach berichtet. Doch auch die erwartungsgemäße Postzustellung von Anwaltsschreiben scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Kürzlich erreichte uns dieses Schreiben, frei nach dem Motto: „Tut uns leid. Wir haben es nicht geschafft. Aber jetzt ist es wohl auch egal.“
Auch Strafverteidiger können krank werden. Ungünstig ist eine Erkrankung der Verteidigung dann, wenn ein Hauptverhandlungstermin ansteht und es sich nicht um eine Pflichtverteidigung handelt. Denn während bei einer Pflichtverteidigung ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Abwesenheit des Verteidigers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, kann das Gericht bei einer Wahlverteidigung grundsätzlich auch ohne einen Verteidiger verhandeln. Das Gericht muss zwar abwägen, ob das Interesse des Angeklagten an einer wirksamen Verteidigung eine Verlegung des Termins begründet. Kommt das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der zügigen Durchführung des Verfahrens Vorrang zukommt, kann man dagegen nur eingeschränkt vorgehen.
Erst kürzlich musste der BGH mit Beschluss vom 8. November 2018 – 4 StR 268/18 ein Urteil des Landgerichts Essen aufheben, weil das Gericht den Angeklagten erst nach der Vereinbarung des Deals über dessen eingeschränkte Bindungswirkung informiert hatte. Das Gericht hätte den Angeklagten allerdings bereits bei der Unterbreitung eines Verständigungsvorschlags über die eingeschränkte Bindungswirkung informieren müssen.
Definition: Mittäterschaft ist die gemeinsame Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans.
Die sogenannten Anschlussdelikte sorgen sowohl im Studium als auch im Referendariat bei vielen für ein ungutes Gefühl. Wir helfen ab und erklären den Begriff des Vereitelns bei einem der wichtigsten Anschlussdelikte, der Strafvereitelung.
Dass im Strafvollzug Personal fehlt, ist bekannt. Ausführungen oder andere Lockerungen, bei denen es einer Begleitung oder Betreuung durch Vollzugsmitarbeitende bedarf, sind deshalb schwer zu bekommen. Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) im Gerichtsbezirk Frankfurt wollte sich offenbar anstaltseigenes Personal sparen und die Ausführungen eines vermeintlich unberechenbaren Gefangenen mit Fesselungen von Händen und Füßen sichern und durch Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) begleiten lassen. Dass dies für den Gefangenen einen erheblichen und stigmatisierenden Grundrechtseingriff bedeutet, hatte die JVA bei ihrem Paket von Sicherungsmaßnahmen wohl aus den Augen verloren.