Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Die MAZ schreibt in Ihrer Ausgabe vom Dienstag von einem Skandal wegen sexueller Belästigung an der Universität Potsdam. Natürlich haben wir gleich Bilder im Kopf. Aber es war dann doch ganz anders. Eine Jura-Studentin im Grundstudium hatte wohl in der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren die falschen Schwerpunkte gesetzt und fühlte sich durch Äußerungen ihres Zivilrechts-Professors im Hinblick auf den zu erwartenden Klausurinhalt an der Nase herumgeführt. An der Nase herumgeführt? Kann man das nicht moderner sagen? Kann man. Anstatt der gutachterlichen Lösung soll die Studentin auf das Klausurpapier geschrieben haben: Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich...
Sind Sie schon einmal in eine dubiose Verkehrskontrolle geraten, bei der Sie sich gefragt haben, ob dort tatsächlich ein Polizeibeamter vor Ihnen steht? In der strafgerichtlichen Praxis kommt es tatsächlich ab und an vor, dass Privatpersonen sich als Amtsträger ausgeben. Inwiefern dies strafbar ist, wollen wir heute im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung klären. In dieser geht es um das Sich-Befassen mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes, die als Amtsanmaßung geahndet wird und in § 132 StGB normiert ist. Dieser lautet: Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes...
Auch als Strafverteidiger erweist es sich als durchaus lohnend, zeitlebens dazuzulernen. So sollte man fortwährend darauf bedacht zu sein, das eigene Portfolio an Verteidigungsstrategien zu erweitern. Gern darf man sich hierbei von Kollegen inspirieren lassen. Eine besonders interessante Variante hat nun die Verteidigung im Mordprozess gegen den südafrikanischen Sprinter Oscar Pistorius ausgepackt. Sie führte tatsächlich aus, dass die Zeugin, die von Schreien des Opfers Reeva Steenkamp in der Todesnacht berichtete, sich verhört haben müsse. Die Schreie hätten von dem Angeklagten selbst hergerührt. Den phonalen Widerspruch löst die Verteidigung in souveräner Manier auf: Der Angeklagte klinge wie eine Frau, wenn er sehr große...
Die Strafrechtsblogger bekommen eher selten Post. Aber in Reaktion auf unsere erste kleine Liste vom erhielten wir gleich mehrere E-Mails, in denen uns aufgetragen wurde – wenn wir uns schon die Mühe machen, die relevanten Strafrechtsblogs zu verlinken – doch gleich einen für das Blog bezeichnenden Artikel auszuwählen, damit sich die Blogleser nicht erst mühsam durch das jeweilige Angebot klicken müssen, um einen Eindruck zu erhalten. Wir haben zu danken für diese schöne Idee und werden sie in unseren weiteren Listen berücksichtigen. Für die aktuelle Liste haben wir nun nach Einsatz einiger Arbeitszeit ein Update erstellt und wünschen viel Vergnügen...
via schleckysilberstein.com Für unsere Nicht-Muttersprachler eine kurze Zusammenfassung: Ein besorgter Mieter rief die Polizei, nachdem er aus der Nachbarwohnung eine Frau hörte, die „Stopp“ und „Nein“ rief und dazu Schlag-Geräusche vernahm. Als die Polizei am „Tatort“ ankam, stellte sich heraus, dass der Übeltäter nicht aufhören wollte zu pupsen und die Freundin ihm lautstark Einhalt gebot. Laut Polizeibericht zog sich die Polizei „zügig“ zurück. Kein Wunder, bei dem Gestank 😉
Der 3. Strafsenat (Staatschutzsenat) des Bundesgerichtshofs entscheidet erstmals in einem Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Die Revision des Angeklagten richtet sich gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Der Angeklagte soll Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt gehegt und sich entschlossen haben, eine Sprengvorrichtung herzustellen. Dieses Vorhaben soll er in die Tat umgesetzt haben. Ein konkreter Einsatzzeitpunkt und –ort seien zwar noch nicht bestimmt gewesen, sein Vorsatz jedoch dahin gegangen, die Vorrichtung...
Die goldene Stammtischregel: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten Anwälte sind immer im Dienst: Beim sonntäglichen Hundespaziergang gestört, weil der Mandant nur schnell was zu der Akte wissen wollte Nicht jeder telefoniert gern: Anrufbeantworter Aus eins mach viele: Die wundersame Beweismittelvermehrung Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten Verdächtig macht sich schon, wer diesem Wahsinn flieht Doch Rechtschaffenheit liegt im Ermessen der Betrachter, die man nicht sieht. Dota – In der überwachten Welt