Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

„Das ist doch Korinthenkackerei!“ – keine strafbare Beleidigung

Ein Knöllchen zu bekommen ist natürlich ärgerlich. Trotzdem sollte man seinen Ärger gegenüber den Beamten des Ordnungsamtes möglichst nicht mit Schimpfwörtern zum Ausdruck bringen, da man sonst Gefahr laufen kann, sich einer Beleidigung nach § 185 StGB strafbar zu machen. Doch nicht jede Verwendung von Kraftausdrücken erfüllt den Tatbestand, wie nun das Amtsgericht Emmendingen in seinem Urteil vom 8.7.2014 – 5 Cs 350 Js 30429/13 zutreffend deutlich macht. Konkret ging es in dem vom Amtsgericht zu behandelnden Sachverhalt um einen Streit zwischen einem Autofahrer und einem Gemeindevollzugsbeamten, der die Vergabe eines Knöllchens zum Gegenstand hatte. Der Autofahrer wurde im Zuge...

Verfassungsbeschwerde von Sebastian Edathy erfolglos

Sie erinnern sich sicher noch an den Fall von Sebastian Edathy, den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten, der Anfang des Jahres aufgrund des vermeintlichen Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie in den Blick der Ermittlungsbehörden geraten ist. Im Februar durchsuchte die Staatsanwaltschaft aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses die Wohnung, sowie das Abgeordnetenbüro von Edathy und beschlagnahmte seine E-Mails. Edathy hatte gegen diese Ermittlungsmaßnahmen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt, die das BVerfG nun in seinem Beschluss vom 15.08.2014 – – 2 BvR 969/14 als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet zurückgewiesen hat. Die Durchsuchung als Verletzung von Art. 13 GG Der wohl umstrittenste Aspekt der angeordneten...

Das Merkmal des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Die Geldfälschung ist einer der Tatbestände, die man im Studium entweder gar nicht oder nur am Rande kennenlernt. Trotzdem sollte man den Prüfer auch auf diesem unbekannten Gebiet mit ein paar Grundkenntnissen erfreuen können. Wir erklären daher heute den Begriff des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld, der in § 146 des Strafgesetzbuches geregelt ist. § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. Definition: In Verkehr gebracht wird...

Über 9 Jahre später – Das Urteil im Fall Oury Jalloh ist rechtskräftig

Es ist mittlerweile weit über 9 Jahre her, dass Oury Jalloh in Polizeigewahrsam bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen ist. Der Fall erregte immer wieder mediale Aufmerksamkeit und ging durch alle Instanzen. 2012 verurteilte dann das Landgerichts Magdeburg den damaligen Dienstgruppenleiter der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), der sich schon zum zweiten Mal mit der Sache befasst hat, dieses Urteil. In seiner Pressemitteilung vom 04. September 2014 teilte der BGH mit, dass er in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Sorgfaltspflichtverstoß des Angeklagten bejaht, weil dieser als zuständiger Dienstgruppenleiter nicht...

Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung und Begründung möglich

Es bleibt dabei – die Verwerfung einer Revision durch Beschluss ist auch ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründung möglich Nach § 349 Abs. 2 StPO kann der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision einstimmig durch Beschluss verwerfen, wenn er sie für offensichtlich unbegründet erachtet. Gegen diese Regelung hatte sich ein Revisionsführer mit der Verfassungsbeschwerde gewandt und dabei insbesondere gerügt, dass zu der Verwerfung der Revision weder eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt, noch der Beschluss begründet werden muss. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich mit der Regelung des § 349 Abs. 2 StPO befasst und sie in seiner Entscheidung vom 30.6.2014 – 2 BvR 792/11 für verfassungsrechtlich...

Einfach ‚unfassbar‘ – Diebstahl virtuellen Geldes

  Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher, Student in Berlin: Das Bild des Diebstahls gemäß § 242 StGB ist geprägt durch die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Ein Diebstahl liegt also typischerweise vor, wenn man in die Kasse greift und das darin befindliche Geld herausnimmt. Man hält das Geld dann tatsächlich in den Händen und kann es mitnehmen. Schwieriger wird es, wenn das Geld überhaupt nicht greifbar ist, weil es sich um virtuelles Geld handelt. Es ist in der heutigen Zeit völlig normal, dass Transaktionen und andere Geldgeschäfte nur noch virtuell erfolgen, also ohne tatsächlich erfolgende reale Übergabe des Geldes. Das geht...