Verschlagwortet: Zueignungsabsicht
Wir haben uns bereits im letzten Beitrag mit der Zueignungsabsicht beim (räuberischen) Diebstahl beschäftigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich jüngst in seinem Beschluss vom 03. April 2024 (1 StR 75/24) mit der Zueignungsabsicht an einem Mobiltelefon auseinandersetzen. Dem Beschluss lag konkret folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die Angeklagten mit dem Zeugen A. im Frühjahr 2023 zerstritten und gegenseitig über die Plattform T. beleidigt. Die Angeklagten entschlossen sich daher, dem A. „eine Abreibung zu verpassen“, ihn einzuschüchtern, zu erniedrigen und ihm dessen Mobiltelefone wegzunehmen, damit er sich „-zumindest für eine gewisse Zeit“ – nicht mehr über...
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich jüngst in seinem Beschluss vom 13. August 2025 (4 StR 308/25) mit der Zueignungsabsicht auseinander. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Essen war der Angeklagte zu der Überzeugung gelangt, dass der Zeuge E. eine außereheliche Beziehung mit der Ehefrau des Angeklagten führte. Deshalb lauerte er am 11. Juni 2024 gegen 22:15 Uhr gemeinsam mit dem Mitangeklagten, seinem Sohn, dem Zeugen auf, als dieser sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellte. Der Mitangeklagte stellte sich an die zunächst noch geschlossene Fahrertür, während der Angeklagte die Beifahrertür des Pkw öffnete und sich auf...
Nicht für alle Verurteilten ist die Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) eine Belastung. Schließlich bringt der Aufenthalt in einer JVA ein geregeltes Leben ohne Existenzängste mit sich. Es gibt sogar Menschen, die nach ihrer Haftentlassung schnellstmöglich Straftaten begehen, um wieder ins Gefängnis gehen zu können. Mit einer solchen Frau und ihrem Überfall auf eine Passantin musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 26. April 2019 – 1 StR 37/19 befassen. Die Angeklagte war nach ihrer Haftentlassung mit dem Leben in Freiheit nicht zurecht gekommen. Sie hatte das ihr zur Verfügung gestellte Übergangsgeld bereits ausgegeben und wünschte sich das...
Nach ständiger Rechtsprechung ist Zueignungsabsicht beim Diebstahl oder Raub gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangt und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten einverleiben oder zuführen will. Verneint wird die Zueignungsabsicht hingegen in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseite zu schaffen oder zu beschädigen.
In wohl keinem anderen Rechtsgebiet wird der Wortlaut so intensiv als Auslegungshilfe herangezogen wie im Strafrecht. Daher empfiehlt es sich, auch Urteile möglichst präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Für etwas Verwirrung sorgte das Landgericht Arnsberg. Es hatte die Angeklagten unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt, weil diese mit diversen „Waffen“ in eine Wohnung eingedrungen waren, um dort Marihuana zu stehlen, welches sie später konsumieren wollten. Das LG stellte dazu fest, dass es den Angeklagten darauf ankam, „das gefundene Marihuana mitzunehmen und durch Konsum zu vernichten“. Eine Tatbestandsvoraussetzung des Raubes gem. § 249 StGB ist – genauso wie...