Vernichten ist nicht gleich „vernichten“

In wohl keinem anderen Rechtsgebiet wird der Wortlaut so intensiv als Auslegungshilfe herangezogen wie im Strafrecht. Daher empfiehlt es sich, auch Urteile möglichst präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Für etwas Verwirrung sorgte das Landgericht Arnsberg. Es hatte die Angeklagten unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt, weil diese mit diversen „Waffen“ in eine Wohnung eingedrungen waren, um dort Marihuana zu stehlen, welches sie später konsumieren wollten. Das LG stellte dazu fest, dass es den Angeklagten darauf ankam, „das gefundene Marihuana mitzunehmen und durch Konsum zu vernichten“. Eine Tatbestandsvoraussetzung des Raubes gem. § 249 StGB ist – genauso wie...