NSU-Reihe: Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen

Es war der 76. Verhandlungstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Susanne E. sollte vor dem Gericht eine Aussage machen, die sie jedoch verweigerte. Gute Gründe dafür hat sie, und zwar gleich zwei. Zum einen wird gegen sie in einem Nebenverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Sie ist also als Beschuldigte einzustufen und hat daher das Recht, die Aussage zu verweigern. Zum anderen, und darauf konzentriert sich dieser Beitrag, ist sie als Ehefrau des Mitangeklagten Andre E. dazu berechtigt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Doch warum sieht unsere Strafprozessordnung (StPO) ein solches Recht aus persönlichen Gründen vor, wo...