3 Mal beim Schwarzfahren erwischt – Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung
Für viele ein Volkssport mit bösem Erwachen. Schwarzfahren kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Spätestens mit Erhalt der polizeilichen Vorladung, wird einem bewusst, dass man eine Straftat – Beförderungserschleichung – begangen hat. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden in Berlin im vergangenen Jahr 500.000 Schwarzfahrer erwischt. Die S-Bahn erstattet mittlerweile beim dritten Schwarzfahren eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung. Das Strafgesetzbuch sieht für das Schwarzfahren als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de