Muss der Angeklagte zur Verhandlung erscheinen, wenn er sich im Urlaub befindet?

Und was ist, wenn man einen Urlaub gebucht hat und die Gerichtsverhandlung genau in den Zeitraum des geplanten Urlaubs fällt? Kann die Verhandlung dann verlegt werden? Solche und ähnliche Anfragen erhalten wir immer wieder mal. Insbesondere natürlich dann, wenn eine Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt worden ist. Hierzu möchte ich gern auf den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. März 2008 – 1 Ss 19/08 – Bezug nehmen, in welchem über eine Urlaubsreise als Entschuldigung für das Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entscheiden war: Die Pflicht zum Erscheinen vor Gericht auf entsprechende Ladung hin ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Angeklagten, die grundsätzlich...