Verschlagwortet: körperliche Misshandlung

§ 223 Körperverletzung; Körperliche Misshandlung

Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Körperlichen Misshandlung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...

Körpverliche Misshandlung bei Körperverletzung – Strafrechtsdefinition

Obwohl ich als Strafverteidiger jeden Tag mit strafrechtlichen Normen zu tun habe, ist mir aufgefallen, dass ich im Vergleich zum Studium oder Referendariat nicht mehr so viele Definitionen im Schlaf beherrsche. Deshalb sollen an dieser Stelle in regelmäßigem Abstand klassische Strafrechtsdefinitionen zum Lernen und Wiederholen kurz ausgeführt werden. Ein Klassiker ist der Straftatbestände ist die Körperverletzung. In § 223 StGB heißt es Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...