Verschlagwortet: Strafgesetzbuch

§ 223 Körperverletzung; Körperliche Misshandlung

Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Körperlichen Misshandlung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...

Angehörige nicht bereit zu zahlen – Erpresserischer Menschenraub

Neben der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, bei welcher bestraft wird, wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise die Freiheit beraubt, ist im darauffolgenden § 239a StGB der erpresserische Menschenraub normiert. Nach diesem wird bestraft, „wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) ausnutzt, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt“. § 239a Abs. 4 StGB legt jedoch fest, dass die Strafe auch gemildert...

Doppelte Last: Wenn Geld- und Freiheitsstrafe zusammentreffen 

Wird man in Deutschland wegen der Begehung einer Straftat verurteilt, kommen als Hauptstrafen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe in Betracht. Diese werden zwar grundsätzlich alternativ und nicht nebeneinander verhängt, allerdings hält das Strafgesetzbuch (StGB) mit dem § 41 StGB eine Ausnahmevorschrift bereit, nach der auch die kumulative Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe möglich ist. Obgleich sich eine Auseinandersetzung mit dieser Vorschrift nur vereinzelt in den veröffentlichen Gerichtsentscheidungen finden lässt, ist das Thema in der Strafrechtspraxis jedenfalls nicht von völlig untergeordneter Relevanz. In diesem Beitrag wollen wir uns den § 41 StGB daher einmal etwas genauer anschauen.  Der § 41 StGB...