Das Mordmerkmal der Habgier beim Erstreben staatlicher Versorgung in der Justizvollzugsanstalt

In der juristischen Ausbildung sieht sich jeder Student mindestens einmal mit dem Ausruf eines Strafrechtsprofessors, „die schönsten Fälle schreibt das Leben“, konfrontiert. Was folgt ist die Nennung besonders ausgefallener BGH-Fälle, in der Regel mit ebenso ausgefallen Bezeichnungen. Prominente Vertreter sind unter anderem der „Katzenkönig“ (BGHSt 35, 347) und der „Jauchegruben“-Fall (BGH Urt. v. 26. April 1960 – 5 StR 77/60). Zumindest hinsichtlich seiner Absurdität und Tragik hat der, dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2020 (4 StR 140/20) zugrunde liegende Sachverhalt, das Potential ein ebensolcher „Klassiker“ zu werden. Im Zentrum des vorliegenden Beschlusses liegt die Frage, ob sich ein...