Verschlagwortet: Habgier

Das Mordmerkmal der Habgier beim Erstreben staatlicher Versorgung in der Justizvollzugsanstalt

In der juristischen Ausbildung sieht sich jeder Student mindestens einmal mit dem Ausruf eines Strafrechtsprofessors, „die schönsten Fälle schreibt das Leben“, konfrontiert. Was folgt ist die Nennung besonders ausgefallener BGH-Fälle, in der Regel mit ebenso ausgefallen Bezeichnungen. Prominente Vertreter sind unter anderem der „Katzenkönig“ (BGHSt 35, 347) und der „Jauchegruben“-Fall (BGH Urt. v. 26. April 1960 – 5 StR 77/60). Zumindest hinsichtlich seiner Absurdität und Tragik hat der, dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2020 (4 StR 140/20) zugrunde liegende Sachverhalt, das Potential ein ebensolcher „Klassiker“ zu werden. Im Zentrum des vorliegenden Beschlusses liegt die Frage, ob sich ein...

Der Begriff der Habgier beim Mord gem. § 211 StGB

Solange der Mordparagraph im Strafgesetzbuch nicht reformiert ist, müssen sich Studenten noch mit den alten Definitionen anfreunden und diese beherrschen. Denn in strafrechtlichen Klausuren sind die einzelnen Mordmerkmale immer wieder Prüfungsgegenstand. Deshalb wiederholen wir heute den Begriff der Habgier, der in § 211 Abs. 2 Gruppe 1 StGB in folgender Weise erwähnt ist: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet. Definition: Habgier ist das über die bloße Gewinnsucht hinausgehende Gewinnstreben um jeden Preis. Das Leben eines anderen Menschen muss ausschließlich oder in erster Linie ausgelöscht werden, um dadurch...